Schwerin:Erntehelfer: weiterhin 70 Tage ohne Sozialabgaben arbeiten

Schwerin (dpa/mv) - Die unbefristete Verlängerung der sogenannten 70-Tage-Regelung für kurzfristig Beschäftigte aus anderen EU-Staaten ist in Mecklenburg-Vorpommern auf Zustimmung gestoßen. Für diesen Zeitraum müssen Arbeitgeber keine Sozialabgaben zahlen. Die Entscheidung des Bundes sei von großer Bedeutung etwa für Erntehelfer, sagte Agrarminister Till Backhaus (SPD) am Mittwoch, "Besonders im Obst- und Gemüseanbau bedeutet die unbefristete Verlängerung der Regelung Planungssicherheit und Stabilität." Aber auch andere Branchen, zum Beispiel der Tourismus, profitierten von dieser Entscheidung.

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Schwerin (dpa/mv) - Die unbefristete Verlängerung der sogenannten 70-Tage-Regelung für kurzfristig Beschäftigte aus anderen EU-Staaten ist in Mecklenburg-Vorpommern auf Zustimmung gestoßen. Für diesen Zeitraum müssen Arbeitgeber keine Sozialabgaben zahlen. Die Entscheidung des Bundes sei von großer Bedeutung etwa für Erntehelfer, sagte Agrarminister Till Backhaus (SPD) am Mittwoch, „Besonders im Obst- und Gemüseanbau bedeutet die unbefristete Verlängerung der Regelung Planungssicherheit und Stabilität.“ Aber auch andere Branchen, zum Beispiel der Tourismus, profitierten von dieser Entscheidung.

Erst am Dienstag hatte der Prokurist das Obstbauunternehmen Boddinobst im Landkreis Ludwigslust-Parchim auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht, die Regelung beizubehalten, die in diesem Jahr auslaufen sollte. Ab 2019 sollten wie zuvor 50 Tage sozialabgabefrei sein. Das wäre für die ohnehin durch den Mindestlohn benachteiligten Betriebe in Deutschland teuer und mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden, sagte Prokurist Günter Brandt.

Anfang Juli 2018 hatte der Bundesrat einen kurzfristigen Plenarantrag zur Verlängerung der 70-Tage-Regelung zunächst abgelehnt.

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