Arbeitsmarkt:Nahles: Extra-Sanktionen für junge Hartz-IV-Empfänger bleiben

Sie wollte das Verwaltungsrecht vereinfachen und mehr Kapazitäten in den Jobcentern für Flüchtlinge schaffen. Doch aus dem Plan von Arbeitsministerin Nahles, junge Hartz-IV-Empfänger bei Regelverstößen nicht länger mit schärferen Strafen zu belegen, wird vorerst nichts. (Foto: Maurizio Gambarini/ Archiv)

Berlin (dpa) - Der Plan von Arbeitsministerin Andrea Nahles, junge Hartz-IV-Empfänger bei Regelverstößen nicht länger mit schärferen Strafen zu belegen, ist bis auf Weiteres vom Tisch.

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Berlin (dpa) - Der Plan von Arbeitsministerin Andrea Nahles, junge Hartz-IV-Empfänger bei Regelverstößen nicht länger mit schärferen Strafen zu belegen, ist bis auf Weiteres vom Tisch.

„Auf dieses Vorhaben hatten wir uns mit sämtlichen Experten bereits geeinigt, es ist jedoch vorerst am Veto der CSU gescheitert“, sagte die SPD-Politikerin den „Stuttgarter Nachrichten“. Stattdessen habe sie sich nun für einen abgespeckten Gesetzentwurf entschieden, der Mitte nächsten Jahres in Kraft treten soll und bloß noch entbürokratisierte und schnellere Verwaltungsabläufe in den Jobcentern vorsieht.

Über den Verzicht auf gelockerte Strafen für Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren hatte zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Bisher dürfen Jobvermittler jungen Empfängern schon nach dem ersten gravierenden Verstoß gegen die Auflagen des Jobcenters die staatliche Hilfe für drei Monate komplett kappen - zum Beispiel wenn sie Termine im Jobcenter versäumen oder Tätigkeiten ablehnen.

Nach der zweiten Pflichtverletzung kann es auch kein Geld mehr für Heizung und Miete geben. Bei älteren Hartz-IV-Empfängern erfolgen die Sanktionen in mehreren Stufen, zudem sind sie weniger streng.

„Durch die Vereinfachungen im Leistungsrecht werden in den Jobcentern mehr Kapazitäten frei, um sich um Flüchtlinge zu kümmern“, zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit. Nahles sagte den „Stuttgarter Nachrichten“ hingegen: „Es ist mir wichtig, mehr Zeit für das eigentliche Vermittlungsgeschäft zu schaffen.“

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