Arbeitsmarkt:Kommission legt Empfehlung für Mindestlohn-Erhöhung 2019 vor

Der gesetzliche Mindestlohn war zum 1. Januar 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro eingeführt worden, eine erste Erhöhung auf 8,84 Euro gab es zum 1. Januar 2017. (Foto: Ralf Hirschberger)

Berlin (dpa) - Die für den Mindestlohn zuständige Kommission legt heute ihre Empfehlung für die anstehende nächste Erhöhung der allgemeinen Lohnuntergrenze vor. Mit Spannung wird erwartet, wie stark die Anhebung zum 1. Januar 2019 ausfallen soll.

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Berlin (dpa) - Die für den Mindestlohn zuständige Kommission legt heute ihre Empfehlung für die anstehende nächste Erhöhung der allgemeinen Lohnuntergrenze vor. Mit Spannung wird erwartet, wie stark die Anhebung zum 1. Januar 2019 ausfallen soll.

Grundsätzlich orientiert sich die Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft an der Entwicklung der Tariflöhne. Laut Statistischem Bundesamt ergäbe sich daraus rein rechnerisch eine Erhöhung von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro brutto pro Stunde.

Die Gewerkschaften werben angesichts der anhaltend guten Konjunktur für einen „ordentlichen Zuschlag“. Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) warnte dagegen vor einer Anhebung über 9,19 Euro hinaus. Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen. Sie richtet sich dabei in der Regel nach dem Vorschlag der Kommission.

Der gesetzliche Mindestlohn war zum 1. Januar 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro eingeführt worden, eine erste Erhöhung auf 8,84 Euro gab es zum 1. Januar 2017.

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