Halle (Saale):Weniger Qualifizierung in Pandemie: Ausnahme Pflegeberufe

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Eine Pflegeschülerin legt in der Altenpflegeschule einen Thrombose-Verband an. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

In Thüringen haben während der Corona-Pandemie etwas weniger Beschäftigte über die Arbeitsagenturen eine berufliche Weiterbildung begonnen als zuvor. Im Jahr...

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Erfurt/Halle (dpa/th) - In Thüringen haben während der Corona-Pandemie etwas weniger Beschäftigte über die Arbeitsagenturen eine berufliche Weiterbildung begonnen als zuvor. Im Jahr 2020 nahmen insgesamt 846 Mitarbeiter eine Qualifizierungsmaßnahme auf, 2019 waren es mit 979 Menschen noch 133 mehr, wie die in Halle ansässige Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit mitteilte. Die meisten Beschäftigten, die 2020 eine geförderte berufliche Weiterbildung begonnen haben, kamen in Thüringen aus dem Bereich der Altenpflege (149), aus dem Sozialwesen (101) und dem Gesundheitswesen (70).

Insgesamt sei der Anteil der Beschäftigten, die im Freistaat an einer von der Bundesagentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, vergleichsweise gering. „Da ist noch Luft nach oben“, sagte der Geschäftsführer der Regionaldirektion, Markus Behrens. 2020 (Stand Juni) gab es den Angaben zufolge mehr als 784.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Thüringen.

Viele Unternehmen hätten während der Corona-Krise, teilweise verbunden mit Betriebsschließungen, nur von Monat zu Monat oder von Woche zu Woche planen können. Dies sei verständlich, sagte Behrens. Die Pandemie wirke aber auch wie ein Katalysator für den Strukturwandel in der Wirtschaft und die Digitalisierung. Entsprechend wachse der Bedarf an gut ausgebildeten Mitarbeitern.

„Wer in die Weiterbildung seiner Beschäftigten investiert, der investiert zugleich in die Zukunft des Unternehmens“, sagte der Arbeitsmarktexperte. Er verwies zugleich auf die demografische Entwicklung im Land. Laut Prognosen werden in den nächsten Jahren mehr Menschen in den Ruhestand gehen als Junge auf den Arbeitsmarkt kommen. Arbeitgeber sollten daher aktiver werden und die Chancen der Qualifizierung nutzen. „Das geht auch, wenn die Mitarbeiter in Kurzarbeit sind“, erklärte Behrens. Dazu habe der Gesetzgeber Erleichterungen eingeführt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können den Angaben zufolge zum Beispiel zusätzlich zum Kurzarbeitergeld und den Sozialversicherungsbeiträgen seit dem 1. Januar 2021 auch die Lehrgangskosten bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit erstattet werden. Ansprechpartner sei der Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen.

© dpa-infocom, dpa:210607-99-890183/3

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