Arbeitsmarkt:Bei Verstößen gegen Mindestlohn drohen hohe Bußgelder

Berlin (dpa) - Arbeitgebern drohen ab Anfang 2015 Geldbußen, wenn sie den Mindestlohn von 8,50 Euro nicht zahlen. "Die Prüfungen werden ohne Verzögerungen beginnen", sagte der zuständige Abteilungsleiter der Bundesfinanzdirektion der "Bild"-Zeitung. Es werde Überprüfungen in allen Branchen geben, einen Schwerpunkt aber in besonders betroffenen Berufsfeldern. Hotel- und Gaststättengewerbe müssen sich bespielsweise stark anpassen. Das Bußgeld kann im Einzelfall bis zu 500 000 Euro betragen. Der Mindestlohn gilt ab dem Jahreswechsel.

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Berlin (dpa) - Arbeitgebern drohen ab Anfang 2015 Geldbußen, wenn sie den Mindestlohn von 8,50 Euro nicht zahlen. „Die Prüfungen werden ohne Verzögerungen beginnen“, sagte der zuständige Abteilungsleiter der Bundesfinanzdirektion der „Bild“-Zeitung. Es werde Überprüfungen in allen Branchen geben, einen Schwerpunkt aber in besonders betroffenen Berufsfeldern. Hotel- und Gaststättengewerbe müssen sich bespielsweise stark anpassen. Das Bußgeld kann im Einzelfall bis zu 500 000 Euro betragen. Der Mindestlohn gilt ab dem Jahreswechsel.

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