Arbeit:Wegfall aller Aufgaben: Ist meine Kündigung wirksam?

Düsseldorf (dpa/tmn) - Mitarbeitern droht die Kündigung, wenn ihr Arbeitsbereich in der Firma ganz wegfällt. Doch der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass das tatsächlich der Fall ist. Kann er das nicht, ist die Kündigung unwirksam.

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Düsseldorf (dpa/tmn) - Mitarbeitern droht die Kündigung, wenn ihr Arbeitsbereich in der Firma ganz wegfällt. Doch der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass das tatsächlich der Fall ist. Kann er das nicht, ist die Kündigung unwirksam.

In einem Fall war eine Frau als Vorstandsassistentin für den zweiten Vorstand einer Firma tätig. Nachdem der die Firma verlassen hatte, wurde sie zunächst weiterbeschäftigt.

Als die Entscheidung gefallen war, den Posten nicht erneut zu besetzen, kündigte ihr der Arbeitgeber. Er begründete das damit, dass ihr Tätigkeitsbereich entfallen sei. Die Mitarbeiterin entgegnete, dass sie auch an Projekten mitgewirkt habe, die nicht auf den Vorstand bezogen waren.

Ihre Klage hatte Erfolg. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 2 Ca 547/14) konnte der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass auch die Tätigkeiten weggefallen sind, die nicht unmittelbar mit der Vorstandsarbeit zusammenhängen.

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