Lingen (Ems):Klage um Überstunden-Bezahlung auf Meyer-Werft abgewiesen

Lingen/Papenburg (dpa/lni) - Im Streit um die nachträgliche Bezahlung von Überstunden ist ein ehemaliger Werkarbeiter der Meyer Werft vor dem Arbeitsgericht Lingen gescheitert. Das Gericht habe die Klage abgewiesen, weil der rumänische Arbeiter seine Überstundenansprüche nicht ausreichend schlüssig dargelegt hat, sagte der Direktor des Arbeitsgerichts, Christoph Schmedt, nach der Verhandlung am Dienstag. "Die einzelnen Stunden waren nach Auffassung der Kammer nicht ausreichend nachzuweisen". Der Mann arbeitete nicht für die Meyer Werft direkt, sondern für ein Subunternehmen. Dieses hatte er auf die Zahlung von rund 11 000 Euro verklagt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung zum Landesarbeitsgericht ist möglich.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Lingen/Papenburg (dpa/lni) - Im Streit um die nachträgliche Bezahlung von Überstunden ist ein ehemaliger Werkarbeiter der Meyer Werft vor dem Arbeitsgericht Lingen gescheitert. Das Gericht habe die Klage abgewiesen, weil der rumänische Arbeiter seine Überstundenansprüche nicht ausreichend schlüssig dargelegt hat, sagte der Direktor des Arbeitsgerichts, Christoph Schmedt, nach der Verhandlung am Dienstag. „Die einzelnen Stunden waren nach Auffassung der Kammer nicht ausreichend nachzuweisen“. Der Mann arbeitete nicht für die Meyer Werft direkt, sondern für ein Subunternehmen. Dieses hatte er auf die Zahlung von rund 11 000 Euro verklagt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung zum Landesarbeitsgericht ist möglich.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: