Kiel:Schleswig-Holsteiner mit relativ niedrigem Einkommen

Kiel/Nürnberg (dpa/lno) - Die Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein haben im Vergleich der westdeutschen Länder die niedrigsten Einkommen. Im Norden betrug der Verdienst Ende 2018 im Mittel (Median) 3045 Euro im Monat, teilte die Bundesanstalt für Arbeit am Montag in Nürnberg mit. Das bundesweit höchste Medianeinkommen erzielten die Hamburger mit 3718 Euro, gefolgt von Baden-Württemberg (3651 Euro), Bremen (3475 Euro) und Bayern (3449 Euro). Der Mittelwert bedeutet: Die eine Hälfte verdient mehr, die andere weniger.

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Kiel/Nürnberg (dpa/lno) - Die Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein haben im Vergleich der westdeutschen Länder die niedrigsten Einkommen. Im Norden betrug der Verdienst Ende 2018 im Mittel (Median) 3045 Euro im Monat, teilte die Bundesanstalt für Arbeit am Montag in Nürnberg mit. Das bundesweit höchste Medianeinkommen erzielten die Hamburger mit 3718 Euro, gefolgt von Baden-Württemberg (3651 Euro), Bremen (3475 Euro) und Bayern (3449 Euro). Der Mittelwert bedeutet: Die eine Hälfte verdient mehr, die andere weniger.

Deutschlandweit betrug das Medianeinkommen 3304 Euro - das waren 259 Euro mehr als im Norden. In Westdeutschland lagt der Median sogar bei 3434 Euro und damit 389 Euro höher als in Schleswig-Holstein. In Ostdeutschland verdienten die Menschen aber 338 Euro weniger mit einem Median von 2707 Euro.

In Stadtstaaten werden statistisch höhere Einkommen als in Flächenländern erzielt, weil sie besonders viele qualifizierte Arbeitsplätze mit hohem Verdienst aufweisen. In Flächenländern gibt es auch strukturschwächere und dünner besiedelte Regionen mit geringeren Einkommen, die das Land insgesamt statistisch nach unten ziehen. Deshalb weist Schleswig-Holstein die niedrigsten Werte im Westen aus. Schlechter schneiden allerdings alle ostdeutschen Bundesländer ab. Die rote Laterne in Deutschland hat Mecklenburg-Vorpommern mit einem Medianeinkommen von 2496 Euro.

Im Osten finden sich auch die Landstriche mit den geringsten Verdiensten wie Görlitz (2272 Euro), der Erzgebirgskreis (2301 Euro) oder der Kreis Vorpommern-Rügen (2303 Euro).

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