Erfurt:Richter: Jobverlust bei Umstrukturierung nicht zwingend

Erfurt (dpa) - Arbeitnehmer haben bei Arbeitsplatzverlust durch Umstrukturierungen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts eine Chance auf vertragsgemäße Weiterbeschäftigung. Das gelte dann, wenn sich der Arbeitnehmer zuvor einen Beschäftigungsanspruch auf den weggefallenen Arbeitsplatz erstritten hat, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Zudem müsse der Arbeitgeber in der Lage sein, dem Arbeitnehmer eine andere vertragsgemäße Tätigkeit zuzuweisen. (Az.: 10 AZR 560/16)

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Erfurt (dpa) - Arbeitnehmer haben bei Arbeitsplatzverlust durch Umstrukturierungen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts eine Chance auf vertragsgemäße Weiterbeschäftigung. Das gelte dann, wenn sich der Arbeitnehmer zuvor einen Beschäftigungsanspruch auf den weggefallenen Arbeitsplatz erstritten hat, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Zudem müsse der Arbeitgeber in der Lage sein, dem Arbeitnehmer eine andere vertragsgemäße Tätigkeit zuzuweisen. (Az.: 10 AZR 560/16)

Im konkreten Fall aus Nordrhein-Westfalen wurde über eine Stelle im mittleren Management eines Konzerns gestritten. Die Vorinstanzen hatten in dem Fall unterschiedlich entscheiden.

Werde keine andere Tätigkeit zugewiesen, verstoße der Arbeitgeber gegen die Beschäftigungspflicht, so die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Der Arbeitgeber hat nach ihrer Ansicht nicht nachweisen können, dass es ihm nicht möglich und zuzumuten war, dem Arbeitnehmer eine andere vertragsgemäßige Tätigkeit zu geben.

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