Erfurt:Gericht: Kein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für Tagesmutter

Erfurt (dpa) - Eine vom Landkreis beauftragte freiberufliche Tagesmutter in der Kinderbetreuung hat nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts bei Schwangerschaft keinen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Sie sei als Selbstständige keine Arbeitnehmerin des Landkreises, urteilte das BAG am Mittwoch in Erfurt (Az: 5 AZR 263/17). Das höchste deutsche Arbeitsgericht wies die Revision einer Tagesmutter aus Niedersachsen ab, die bereits in den Vorinstanzen erfolglos auf einen solchen Zuschuss geklagt hatte.

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Erfurt (dpa) - Eine vom Landkreis beauftragte freiberufliche Tagesmutter in der Kinderbetreuung hat nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts bei Schwangerschaft keinen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Sie sei als Selbstständige keine Arbeitnehmerin des Landkreises, urteilte das BAG am Mittwoch in Erfurt (Az: 5 AZR 263/17). Das höchste deutsche Arbeitsgericht wies die Revision einer Tagesmutter aus Niedersachsen ab, die bereits in den Vorinstanzen erfolglos auf einen solchen Zuschuss geklagt hatte.

Die Frau hatte 2010 vom Landkreis Stade eine auf rund fünf Jahre befristete Erlaubnis zur Betreuung von bis zu fünf Kindern pro Tag erhalten. Pro Kind und Betreuungsstunde zahlte ihr der Kreis 3,90 Euro. Diesen Betrag erhielt sie auch für sechs Urlaubs- und zwei Krankheitswochen jährlich. Als die Frau 2014 selbst ein Kind bekam, wollte sie zudem für den Zeitraum der insgesamt 14 Mutterschutzwochen einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wie er Müttern im Angestelltenverhältnis neben der Leistung der Krankenkasse gewährt wird. Sie hatte argumentiert, dass sie als Arbeitnehmerin des Landkreises zu behandeln sei - was der 5. BAG-Senat nicht so sah.

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