Darmstadt:Gericht: Spaziergang in Mittagspause nicht unfallversichert

Darmstadt (dpa/lhe) - Arbeitnehmer sind bei einem Spaziergang in der Mittagspause nicht gesetzlich unfallversichert. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts hervor, das am Mittwoch veröffentlicht wurde. Konkret ging es um den Fall eines 56 Jahre alten Vermögensverwalters, der in der Mittagspause über eine Steinplatte stolperte und sich an Handgelenken und Knie verletzte (AZ L 9 U 208/17). Die Berufsgenossenschaft erkannte das nicht als Arbeitsunfall an. Der Mann klagte daraufhin.

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Darmstadt (dpa/lhe) - Arbeitnehmer sind bei einem Spaziergang in der Mittagspause nicht gesetzlich unfallversichert. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts hervor, das am Mittwoch veröffentlicht wurde. Konkret ging es um den Fall eines 56 Jahre alten Vermögensverwalters, der in der Mittagspause über eine Steinplatte stolperte und sich an Handgelenken und Knie verletzte (AZ L 9 U 208/17). Die Berufsgenossenschaft erkannte das nicht als Arbeitsunfall an. Der Mann klagte daraufhin.

Die Richter folgten in ihrem Urteil der Argumentation der Berufsgenossenschaft. Spazierengehen sei keine Pflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis des Mannes. Daher handele es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Die Tätigkeit sei privat gewesen und vielmehr mit Einkaufen, Essen, Trinken, Joggen oder Fernsehen vergleichbar.

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