Arbeit:Chef kann Elternteilzeit nicht einfach ablehnen

Freiburg (dpa/tmn) - Mitarbeiter haben einen Anspruch darauf, während der Elternzeit Teilzeit zu beantragen. Der Arbeitgeber kann diese Forderung nur ablehnen, wenn ihr dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Hürden dafür sind allerdings hoch.

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Freiburg (dpa/tmn) - Mitarbeiter haben einen Anspruch darauf, während der Elternzeit Teilzeit zu beantragen. Der Arbeitgeber kann diese Forderung nur ablehnen, wenn ihr dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Hürden dafür sind allerdings hoch.

Außerdem kann er die Forderung nur in einem sehr kurzen Zeitraum ablehnen. Bei Elternzeit bis zum dritten Lebensjahr des Kindes hat er bis maximal vier Wochen nach Zugang des Antrags Zeit. Bei Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem achten Lebensjahr des Kindes sind es acht Wochen.

Er muss die Forderung außerdem schriftlich ablehnen. Macht er das nicht, gilt die Zustimmung kraft Gesetzes als erteilt. Das Gleiche gilt, wenn er die Ablehnung nur mündlich formuliert.

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