Berlin:Gericht: Betriebsratswahl bei Gorillas kann stattfinden

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Prozessbeteiligte warten im Arbeitsgericht Berlin auf den Beginn der Verhandlung. (Foto: Wolfgang Kumm/dpa)

Die Betriebsratswahl beim Berliner Lieferdienst Gorillas kann wie geplant in der kommenden Woche erfolgen. Das hat das Arbeitsgericht der Hauptstadt am Mittwoch...

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Berlin (dpa) - Die Betriebsratswahl beim Berliner Lieferdienst Gorillas kann wie geplant in der kommenden Woche erfolgen. Das hat das Arbeitsgericht der Hauptstadt am Mittwoch entschieden. Damit blieb der Versuch des Unternehmens erfolglos, die Gründung eines Betriebsrats im Eilverfahren zu stoppen. Zwar habe es möglicherweise Fehler bei dem Wahlverfahren gegeben, diese reichten aber nicht aus für eine Unterbrechung der Wahl, erklärte das Gericht. Sollte es stichhaltige Gründe geben, müsse der Lieferdienst Gorillas die Betriebsratswahl später anfechten, so Richter Michael Ernst. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 3 BVGa 10332/21)

Beschäftigte des Start-ups hatten bereits einen Wahlvorstand gewählt, der die Wahl des Betriebsrats vom 22. bis 27. November durchführen soll. Aus Sicht der Unternehmensleitung wurden dabei jedoch formelle Fehler gemacht: So seien etwa nicht alle Mitarbeitenden an allen Standorten - darunter auch der Hauptsitz - per Aushang informiert worden. Vor allem aber monierte sie, der Wahlvorstand sei angesichts erfolgter Umstrukturierungen nicht zuständig für die Beschäftigten, die zur Wahl aufgerufen seien.

Die Mitarbeitenden sehen darin einen Versuch von Gorillas, die Wahlvorbereitungen gezielt zu stören und einen Betriebsrat verhindern zu wollen. Es habe zwei Betriebsveränderungen innerhalb von rund zwei Wochen gegeben, sagte der Anwalt der Wahlvorstandsvorsitzenden, Martin Bechert. „Ansonsten schaffen sie es nicht, ordentliche Gehaltsabrechnungen zu erstellen. Für mich spricht das Bände.“

So hatte Gorillas etwa zuletzt angekündigt, seine Struktur in ein Franchise-Modell zu ändern. Demnach sollten die verschiedenen Auslieferungslager unabhängige Einheiten bilden. Zu diesen Veränderung habe Gorillas nichts ausgeführt, so Ernst. „Die Richter sind gar nicht in die Lage versetzt worden, sich von der Betriebsstruktur einen Eindruck zu verschaffen“, kritisierte er.

Nach der Rechtssprechung müsse jeder Betrieb die Möglichkeit haben, einen Betriebsrat zu haben. Sollten sich durch die veränderten Strukturen Konsequenzen für die Wahl ergeben, könne in einem sogenannten Anfechtungsverfahren überprüft werden, ob es Fehler gab.

„Man kann nur hoffen, dass das Gorillas-Management jetzt endlich von seinem gefährlichen Eskalationskurs Abstand nimmt“, kommentierte der Bundestagsabgeordnete Pascal Meiser von den Linken die Entscheidung. Christoph Wapler von den Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus forderte das Unternehmen auf, der Gründung eines Betriebsrats „keine weiteren Steine“ in den Weg zu legen. „Gute Arbeit gibt es nur mit guten Arbeitsbedingungen“, so Wapler.

Bei Gorillas gibt es seit Monaten Streit um die Arbeitsbedingungen. Sie kritisieren unter anderem ihre befristeten Arbeitsverträge, den hohen Zeitdruck, schlechte Ausrüstung und unpünktliche sowie fehlerhafte Bezahlung. Am Arbeitsgericht Berlin sind nach Angaben einer Sprecherin Dutzende Verfahren anhängig.

© dpa-infocom, dpa:211116-99-23544/6

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