Arbeit:Ausbildung unter 18 Jahre: Arzt muss sein «OK» geben

Bremen (dpa) - Sind angehende Auszubildende noch keine 18 Jahre alt, müssen sie vor dem Start der Lehre zur Erstuntersuchung. Ein Mediziner prüft, ob der Jugendliche gesundheitlich für die Ausbildung geeignet ist, berichtet die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin (Ausgabe 6/2016).

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Bremen (dpa) - Sind angehende Auszubildende noch keine 18 Jahre alt, müssen sie vor dem Start der Lehre zur Erstuntersuchung. Ein Mediziner prüft, ob der Jugendliche gesundheitlich für die Ausbildung geeignet ist, berichtet die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin (Ausgabe 6/2016).

Die Ergebnisse der Untersuchung bekommen hinterher nur der Jugendliche und seine Eltern - der Arbeitgeber erhält lediglich eine Bescheinigung, ob der Jugendliche geeignet ist oder nicht. Am Ende des ersten Ausbildungsjahres steht dann noch einmal eine Nachuntersuchung an.

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