Arbeit:Anstellung von Flüchtlingen wird gefördert

Berlin (dpa/tmn) - Stellen Selbstständige einen Flüchtling an, haben sie unter Umständen Anspruch auf staatliche Förderung. Darauf weist das Portal unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de hin, ein Angebot des Deutschen Industrie- und Handelskammertages.

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Berlin (dpa/tmn) - Stellen Selbstständige einen Flüchtling an, haben sie unter Umständen Anspruch auf staatliche Förderung. Darauf weist das Portal unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de hin, ein Angebot des Deutschen Industrie- und Handelskammertages.

So gibt es etwa den Eingliederungszuschuss (EGZ). Hier übernimmt die Arbeitsagentur maximal ein Jahr lang bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts für Menschen mit schlechten Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Unternehmer können diese Förderung für Flüchtlinge beantragen.

Außerdem gibt es die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG), die Firmen ebenfalls für Flüchtlinge in Anspruch nehmen können. Hier übernimmt die Arbeitsagentur bei einem maximal sechs Wochen langen Praktikum im Betrieb die Fahrtkosten sowie im Rahmen der Maßnahme bewilligte Sprach- oder Fachkurse.

Schließlich gibt es das Programm WeGebAU, das ungelernte Beschäftigte während der Arbeitszeit zu einem Abschluss bei einer Weiterbildung führen soll. Auch dieses Programm steht Flüchtlingen offen. Interessieren sich Unternehmer für eines der staatlichen Förderangebote, sollten sie Kontakt mit der Arbeitsagentur vor Ort aufnehmen.

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