Transplantationsmedizin:Keimzelle des Skandals

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Im Organspende-Skandal mehren sich die Klagen, dass nicht viel eher eingeschritten wurde. Hätten die Verantwortlichen den verdächtigen Arzt nicht schon 2005 stoppen können, als sein erster Fehltritt bekannt wurde?

Im Organspende-Skandal mehren sich die Klagen, dass niemand den jetzt angeklagten Arzt früher gestoppt hat. Ihm wird vorgeworfen, Patientendaten an den Unikliniken in Regensburg und Göttingen manipuliert zu haben. Die Frage ist, ob man bereits 2005 hätte einschreiten können. Schließlich hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg schon damals gegen den Mediziner ermittelt, weil er einer Patientin in Jordanien die Leber eines Spenders aus dem Eurotransplant-Gebiet verpflanzt hatte.

Die Empfängerin war dafür regelwidrig auf die deutsche Warteliste gesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft aber hatte das Verfahren eingestellt. "Wusste die Bayerische Staatsregierung davon?", fragt jetzt die SPD-Landtagsabgeordneten Sabine Dittmar. Und: "Mit welchen Konsequenzen hat die Ärztekammer auf den Vorfall reagiert?" Dittmar wartet noch auf die Antwort der Bayerische Staatsregierung.

"Damals lag ein eindeutiger Verstoß gegen das Transplantationsgesetz vor", sagte der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer Max Kaplan. Eurotransplant sei vorgetäuscht worden, die Leber werde in Regensburg transplantiert und nicht in Amman. Die Prüfungskommission der Bundesärztekammer hatte das Vorgehen des Oberarztes und seines Vorgesetzten, des Leiters der Chirurgie, genau untersucht und einen detaillierten Bericht verfasst. Diesen sandte sie gleich an drei Ministerien, das Sozialministerium, das Wissenschaftsministerium und das Justizministerium, sowie an die Landesärztekammer, mit "der Bitte, wissen zu lassen, welche Konsequenzen aus dem Bericht gezogen worden sind". Doch offenbar hielt niemand Konsequenzen für nötig. Der Arzt wurde nicht einmal abgemahnt.

Alle verweisen auf die Staatsanwaltschaft

Fragt man bei den Zuständigen nach, verweisen alle darauf, dass die Staatsanwaltschaft den Fall eingestellt habe. Tatsächlich hatte die Justiz aber nur geklärt, dass keine Straftat vorliege. Eine Ordnungswidrigkeit hielten die Staatsanwälte sehr wohl für möglich, weshalb sie die Akten dem damaligen Ministerium für Arbeit und Soziales zur Prüfung übergaben.

Das Ministerium von Christa Stewens (CSU) sah keine Tatbestände einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, sagt ein Sprecher des Ministeriums heute. Das Klinikum habe zudem tatkräftig bei der Aufklärung der Vorfälle geholfen. Eine Strafe für das aufstrebende Zentrum, etwa der Entzug der Zulassung für das Lebertransplantationsprogramm, hielt man "für unverhältnismäßig".

Der damalige Wissenschaftsminister Thomas Goppel (CSU) betont, die Universitätskliniken seien eigenständige Betriebe. Er hätte nur bei wissenschaftlichen Fehlern Anlass gehabt, einzugreifen. Immerhin habe man die Richtlinien für Auslandstransplantationen verschärft, nachdem der Oberarzt und sein Vorgesetzer weitere Patienten in Jordanien operiert hatten.

Und warum hat die Landesärztekammer kein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet? Die Kammer bewerte nur das ethische Verhalten des Mediziners, erklärt deren Chef Kaplan. Moralisch sei die Tat des Arztes, der sich angesichts des drohenden Todes seiner Patientin über Eurotransplant-Richtlinien hinwegsetzte, nachvollziehbar gewesen. Nachdem die Ministerien keine Ordnungswidrigkeit festgestellt hätten, habe man keine Handhabe für den Entzug der Approbation gehabt.

Die entscheidende Erklärung gibt wohl Thomas Goppel. Die Tragweite sei ihm nicht bewusst gewesen, sagt der Ex-Minister: "Wenn mir einer gesagt hätte: Da fliegt ein Arzt reihenweise Lebern aus, wäre ich natürlich hellhörig geworden." Aber so einfach war es nicht. So wie Goppel ging es offenbar vielen Beteiligten. Sie wollten oder konnten sich die kriminelle Energie des mutmaßlichen Täters nicht vorstellen - und übersahen so, was sich später zu dem größten deutschen Organspende-Skandale ausweiten sollte.

© SZ vom 17.08.2012/nvh/mse/bern - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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