Neue Zahlen der Ärztekammern:Pfusch am Patienten

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99 Menschen starben im vergangen Jahr aufgrund von Ärztepfusch, fast 200 trugen schwere Dauerschäden davon, mehr als 2000 mussten für Kunstfehler entschädigt werden: Die aktuellen Zahlen der Ärztekammern sind erschreckend. Tatsächlich dürften Behandlungsfehler aber noch weitaus häufiger vorkommen.

Berit Uhlmann

Falsche Therapien, übersehene Krankheiten, nachlässige Diagnosen: Knapp 2300 Kunstfehler wurden im vergangenen Jahr von den Ärztekammern bestätigt. In 1900 dieser Fälle waren die Fehler so gravierend, dass die Patienten entschädigt wurden. Fast 200 Kranke trugen aufgrund von Ärztepfusch schwere Dauerschäden davon. Und 99 starben den neuesten Zahlen der Bundesärztekammer zufolge.

Operationen waren der häufigste Grund, warum Patienten sich an die Schlichtungsstellen der Ärztekammern wandten. (Foto: dpa)

Die Zahl der Kunstfehler liegt damit leicht über der des Vorjahres, als 2200 Behandlungsfehler registriert und 1800 Patienten entschädigt wurden.

Doch diese Daten spiegeln nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Behandlungsfehler wider. Sie beruhen lediglich auf jenen Beschwerden, die die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern erreichen. Allerdings wendet sich nur etwa ein Viertel der Patienten, die sich über Ärztepfusch beklagen, an diese Gremien. Andere Patienten beschweren sich beispielsweise bei Krankenkassen, Haftpflichtversicherern oder ziehen vor Gericht.

Hinzu kommen Fälle, die gar nicht erfasst werden. Denn längst nicht alle Patienten beschweren sich. Auch weil die wenigsten von ihnen unterscheiden können, ob Komplikationen unvermeidbar waren oder auf Ärztepfusch zurückgehen - und die Beweislast bislang beim Patienten liegt.

Patientenrechtegesetz schafft nur wenig Abhilfe

Daran wird auch das neue Patientenrechtegesetz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, nicht viel ändern. Ärzte müssen Patienten dann von sich aus informieren, wenn sie grobe Fehler begangen haben, bei denen gesundheitliche Gefahren für den Patienten zu erwarten sind. Von anderen Schädigungen erfahren Patienten dagegen nur, wenn sie gezielt nachfragen.

Wie viele Patienten jährlich in Deutschland tatsächlich Opfer von Kunstfehlern werden, ist und bleibt damit unklar. Verlässliche Erhebungen gibt es hierzulande nicht. Erfahrungen auch anderen Ländern zeigen, dass zwei bis acht Prozent aller Krankenhauspatienten vermeidbare Komplikationen erleiden. Etwa eine von tausend Krankenhausbehandlungen hat Schätzungen zufolge den Tod zur Folge. Für Deutschland hieße dies, dass jährlich etwa 17.500 Menschen durch Klinikfehler sterben.

Mehr Patienten beschwerten sich

Insgesamt erreichten die Ärztekammern 2011 etwa 11.100 Beschwerden, das sind etwa 100 mehr als im Vorjahr. Die meisten Klagen richteten sich gegen Kliniken. Operationen und postoperative Maßnahmen führten besonders oft zu Beanstandungen. Am häufigsten beschwerten sich die Patienten, die an Gelenkarthrosen und Knochenbrüchen litten.

Seit 1975 können sich Patienten bei Streitigkeiten mit Ärzten an die Schlichtungsstellen der Ärztekammern wenden. Die Verfahren sind dort meist kürzer als Gerichtverhandlungen. In etwa 90 Prozent der Fälle wird nach Angaben der Bundesärztekammer ein Schlichtungsergebnis erzielt, mit dem beide Seiten zufrieden sind.

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