Hamburg:Verwaltungsgericht: Herzspezialist Kuck behält Approbation

Hamburg (dpa/lno) - Der renommierte Hamburger Herzspezialist Karl-Heinz Kuck (66) darf weiter als Arzt praktizieren. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt gab am Mittwoch einer Klage des vorbestraften Medizinprofessors gegen die Gesundheitsbehörde statt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Wegen Abrechnungsbetrugs in 15 Fällen war Kuck am 12. April 2016 per Strafbefehl zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung und 100 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Gesundheitsbehörde hatte ihm daraufhin die Approbation entzogen. Er habe sich zur Ausübung des Arztberufs als unwürdig erwiesen, hieß es. Gegen die Entscheidung vom Februar 2018 hatte Kuck erst Widerspruch und dann Klage eingelegt.

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Hamburg (dpa/lno) - Der renommierte Hamburger Herzspezialist Karl-Heinz Kuck (66) darf weiter als Arzt praktizieren. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt gab am Mittwoch einer Klage des vorbestraften Medizinprofessors gegen die Gesundheitsbehörde statt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Wegen Abrechnungsbetrugs in 15 Fällen war Kuck am 12. April 2016 per Strafbefehl zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung und 100 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Gesundheitsbehörde hatte ihm daraufhin die Approbation entzogen. Er habe sich zur Ausübung des Arztberufs als unwürdig erwiesen, hieß es. Gegen die Entscheidung vom Februar 2018 hatte Kuck erst Widerspruch und dann Klage eingelegt.

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