Hamburg:Kassenärzte: Urteil zugunsten von Kuck „unfassbar“

Hamburg (dpa/lno) - Trotz einer Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs darf der Hamburger Herzspezialist Karl-Heinz Kuck seine Zulassung als Arzt behalten - diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts stößt bei den Kassenärzten auf Empörung. "Im Fall Kuck wird mit zweierlei Maß gemessen - das ist unerträglich und ein Affront gegenüber allen Ärzten, die peinlich darauf achten, der Unmenge an gesetzlichen Vorschriften Herr zu werden", erklärte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, Walter Plassmann, am Donnerstag. Er wandte sich gegen ein "Sonderrecht für Promi-Ärzte".

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamburg (dpa/lno) - Trotz einer Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs darf der Hamburger Herzspezialist Karl-Heinz Kuck seine Zulassung als Arzt behalten - diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts stößt bei den Kassenärzten auf Empörung. „Im Fall Kuck wird mit zweierlei Maß gemessen - das ist unerträglich und ein Affront gegenüber allen Ärzten, die peinlich darauf achten, der Unmenge an gesetzlichen Vorschriften Herr zu werden“, erklärte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, Walter Plassmann, am Donnerstag. Er wandte sich gegen ein „Sonderrecht für Promi-Ärzte“.

Das Verwaltungsgericht hatte am Mittwoch erklärt, es gebe keinen Grund, an der ärztlichen Integrität von Kuck zu zweifeln. Zwar habe sich der Mediziner eines nicht unerheblichen Fehlverhaltens schuldig gemacht. Dieses sei aber „weder von Gewinnstreben noch ärztlicher Gewissenlosigkeit geprägt“ gewesen.

„Es ist unfassbar, dass uns jetzt ein Richter sagt, wir sollen es dabei mal nicht so genau nehmen“, sagte Plassmann dazu. Wenn ein Krankenhausarzt Leistungen wie ein niedergelassener Arzt anbieten wolle, müsse er sich auch an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Die Ärztekammer erklärte dagegen, es gebe strukturelle Defizite, für die nicht ein Arzt allein verantwortlich zu machen sei. Zum Teil setzten die Kliniken die Mediziner unter Druck. „Die Regeln in den Häusern werden nicht von Ärzten gemacht“, erklärte der Präsident der Ärztekammer, Pedram Emami. Wer sich nicht daran halte, müsse damit rechnen, seinen Job zu verlieren.

Die Gesundheitsbehörde hatte nach dem Urteil angekündigt, die schriftliche Urteilsbegründung sorgfältig zu prüfen. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beantragt werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: