Saarlouis:Gericht: Spielhallen im Saarland bleiben zu

Spielhallen im Saarland müssen während des Teil-Lockdowns weiter geschlossen bleiben. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes wies nach Mitteilung vom...

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Saarlouis (dpa/lrs) - Spielhallen im Saarland müssen während des Teil-Lockdowns weiter geschlossen bleiben. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes wies nach Mitteilung vom Donnerstag zwei Eilanträge von Spielhallenbetreibern zurück, die gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung geklagt hatten. Der mit der vorübergehenden Schließung verbundene Eingriff in die Grundrechte sei hinzunehmen, um die Verbreitung der Krankheit Covid-19 einzudämmen, teilte das Gericht in Saarlouis mit. (Az.: 2 B 313/20 und 2 B 316/20)

Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl von einander unbekannten Personen über einen längeren Zeitraum brächten ein „signifikant erhöhtes Infektionsrisiko“ mit sich. Hygienekonzepte hätten da nicht dieselbe Wirkung wie eine Betriebsschließung, hieß es vom Gericht. Zu berücksichtigen sei zudem, dass für Umsatzausfälle staatliche Entschädigungen in Aussicht gestellt worden seien. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

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