Potsdam (dpa/bb) - Mit einer Eilverordnung soll die Arbeitsfähigkeit der Standesämter in Brandenburg während der Corona-Krise gesichert werden. Damit will das Land gewährleisten, dass beispielsweise Geburten und Todesfälle weiterhin zeitnah beurkundet sowie Ehen geschlossen werden können, wie das Innenministerium am Dienstag mitteilte. Als Beispiel führte das Ministerium an, dass Standesämter einen Sterbefall zunächst beurkunden müssten, bevor der Verstorbene bestattet werden darf. Laut der Eilverordnung dürfen Gemeinden und Städte nun flexibler Standesbeamte aus anderen Kommunen einsetzen.
Potsdam:Wegen Corona: Brandenburg lockert Standesbeamte-Bestimmungen
Mit einer Eilverordnung soll die Arbeitsfähigkeit der Standesämter in Brandenburg während der Corona-Krise gesichert werden. Damit will das Land gewährleisten,...
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