Bautzen:Kommunalwahl: Bautzener Vize-Landrat will weiterhin antreten

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Der Bautzener Vize-Landrat Udo Witschas (CDU) spricht zu Teilnehmern einer Corona-Demonstration in Bautzen. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Nach dem Wirbel über Äußerungen zur Impfpflicht will der Bautzener Vize-Landrat Udo Witschas weiterhin als CDU-Kandidat bei der Landratswahl im Juni antreten....

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Bautzen (dpa/sn) - Nach dem Wirbel über Äußerungen zur Impfpflicht will der Bautzener Vize-Landrat Udo Witschas weiterhin als CDU-Kandidat bei der Landratswahl im Juni antreten. Er stehe als Kandidat zur Verfügung und werde in den kommenden Wochen mit den CDU-Mitgliedern im Gespräch sein, sagte Witschas am Donnerstag. Laut Angaben des CDU-Kreisverbands wird die Mitgliederbasis auf einem Kreisparteitag am 26. März formal über die Nominierung entscheiden.

Der Vize-Landrat hatte am Montagabend vor Teilnehmern einer Corona-Demonstration in Bautzen gesagt: „Wenn Sie mich danach fragen, was das Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen machen wird ab dem 16.3., dann werden wir, unser Gesundheitsamt, unseren Mitarbeitern im Landkreis Bautzen in der Pflege und im medizinischen Bereich kein Berufsverbot aussprechen.“ Ein Video davon kursiert inzwischen in den Kanälen der rechtsextremen „Freien Sachsen“.

Witschas sagte danach, er bedauere, dass seine Aussagen in ihrer Absolutheit den Eindruck erweckt hätten, dass er sich nicht an bundesgesetzliche Vorgaben halte. „Dem ist nicht so. Für mich steht die verfassungsrechtliche Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz absolut außer Frage.“ Gleichzeitig sei es ihm ein wichtiges Anlagen, mit den Mitarbeitern aus dem Gesundheitswesen und der Pflege zu sprechen.

Der CDU-Kreisverband und die CDU-Kreistagsfraktion Bautzen hatten am Mittwochabend über die Äußerungen beraten. Es sei zu bedauern, dass der Eindruck entstanden sei, die Landkreisverwaltung werde Bundesgesetze nicht anwenden, sagte der CDU-Kreisvorsitzende und Landrat Michael Harig. „Vielmehr ging es darum zu vermitteln, dass mit dem 16.03.2022 kein Automatismus einsetzt, welcher unmittelbar zu Verboten führt.“ In einem geordneten Verfahren sei ab dem Datum sicherzustellen, dass den ungeimpften Beschäftigten die Möglichkeit zur Anhörung eingeräumt werde. Im Statement von Witschas sei diese Komplexität nicht hinreichend deutlich geworden, heißt es in einer Mitteilung.

© dpa-infocom, dpa:220127-99-875509/3

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