Gesetzesreform:Laut Bäderverband drohen Kosten und Bürokratie

Die Seebrücke des Seebades Zinnowitz auf der Insel Usedom. (Foto: Stefan Sauer/dpa)

Laut einem EU-Urteil sind Kurtaxen nicht umsatzsteuerpflichtig, ein Bundesgesetz soll zudem Bürokratie abbauen. Der Bäderverband MV warnt hingegen vor steigenden Kosten und mehr Bürokratie.

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Zinnowitz (dpa/mv) - Der Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern warnt vor Kosten und mehr Bürokratie durch ein Gerichtsurteil auf EU-Ebene und eine geplante Gesetzesreform auf Bundesebene. Wie der Verband anlässlich des am Donnerstag und Freitag in Zinnowitz auf Usedom stattfindenden 27. Bädertags mitteilte, drohten touristischen Kommunen wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom vergangenen Jahr Steuerrückzahlungen in Millionenhöhe.

Laut dem Urteil sind Kurtaxen nicht umsatzsteuerpflichtig. Bisher sei auf die Kurtaxen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von siebe Prozent angewandt worden, erklärte der Bäderverband MV. Vorsteuerbeträge konnten demnach etwa für die Unterhaltung der Kureinrichtungen geltend gemacht werden. Zusammen mit anderen Bundesländern versuche man eine rückwirkende Anwendung bis 2007 und somit massive finanzielle Schäden auf kommunaler Ebene abzuwenden.

Mehr Bürokratie befürchtet der Bäderverband angesichts eines Gesetzentwurfes auf Bundesebene, der eigentlich das Gegenteil bewirken soll. Demnach soll das Bundesmeldegesetz so überarbeitet werden, dass deutsche Staatsbürger in Hotels demnächst keine Meldezettel mehr ausfüllen müssen. In Heilbädern und Kurorten seien aber gerade diese Meldungen relevant für die Erhebung der Kurabgaben zur Finanzierung der touristischen Infrastruktur. Mit der Abschaffung der Meldepflicht entfiele die Rechtsgrundlage zur Erhebung. In der Folge müssten die Länder eigene Lösungen entwickeln, warnte der Bäderverband. Ein Flickenteppich drohe.

© dpa-infocom, dpa:240229-99-166578/3

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