Drogen:Aufnahmestopp nach Ansturm auf Cannabis Clubs

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Hanfpflanzen wachsen auf einem Feld. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/Symbolbild)

Kaum waren die Pläne für eine Legalisierung von Cannabis bekannt, müssen Cannabis Social Clubs Mitgliederanfragen ablehnen. Die Clubs sprießen überall aus dem Boden - und platzen aus allen Nähten.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Schon vor der offiziellen Cannabis-Legalisierung in Deutschland haben sich erste Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet, der Ansturm darauf ist deutschlandweit enorm. Deswegen nehmen manche schon jetzt keine Mitglieder mehr auf - ao auch in Baden-Württemberg. „Seit der Ankündigung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach im April, dass sich im Hinblick auf die Cannabislegalisierung etwas tun wird, wurden wir von Mitgliedsanträgen überrannt. Inzwischen haben wir beschlossen, keine neuen Mitglieder mehr aufzunehmen“, sagte der Vorsitzende des CSC Stuttgart, Julen Merino. Der Verein habe inzwischen fast 470 Mitglieder.

Zusammen mit am Anbau interessierten Mitgliedern habe man eine Task-Force-Anbau gegründet, hieß es beim CSC Stuttgart. Diese Arbeitsgruppe kümmere sich darum, den gemeinschaftlichen Anbau im CSC Stuttgart theoretisch zu planen und werde sich mit Eintreten des Gesetzes auch um die Anbaupraxis kümmern.

Laut dem Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) sind die meisten CSC in Baden-Württemberg sehr jung. „In aller Regel lagen die Mitgliederzahlen im April im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Bereich. Ich weiß von einigen Clubs, dass sie so viele Anfragen haben, dass es einen offiziellen Mitgliederstopp gibt“, sagte CSCD-Vorstand Steffen Geyer. Aktuell gibt es in Baden-Württemberg 15 Clubs, mit denen der deutsche Dachverband in Kontakt stehe.

Laut Geyer beschränkt sich der aktuelle Gesetzentwurf für den Anbau auf vergleichsweise stark gesicherte „befriedete Gebiete“. „Das können Gewächshäuser, Lagerhallen oder ähnliche Einrichtungen sein. Als Verband arbeiten wir darauf hin, diese Regeln der geringen Gefährlichkeit von Cannabis anzupassen und so ökologisch und ökonomisch sinnvollere Aufzuchtorte zu ermöglichen“, sagte Geyer. Rein biologisch gebe es für den Anbau kaum Grenzen. Die Pflanze sei sehr genügsam und könne quasi überall erfolgreich produziert werden.

Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) sieht bei Landwirten in Deutschland großes Interesse an der Legalisierung von Cannabis. „Viele Bäuerinnen und Bauern stehen in den Startlöchern, um Hanf anzubauen“, sagte der Grünen-Politiker in einem Medienbericht. Die Sprecherin des Landesbauernverbandes in Stuttgart erklärte dazu: „Wenn es entsprechend umgesetzt wird, dass es für Landwirte machbar ist, kann ich mir gut vorstellen, dass das Bauern auch machen.“ Man wisse aber noch nicht, wie die Voraussetzungen sein werden und welche Auflagen es geben werde.

Eine Zusammenarbeit mit den Social Clubs wäre aus Sicht des Generalsekretärs des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, im Prinzip möglich. Sie würde aber einen erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich bringen. „Abgesehen davon dürfte sich die nachgefragte Menge in Grenzen halten. Wir reden also über ein Nischenprodukt mit vielen Hürden im Anbau und einem hohen Sicherheitsaufwand. Dies dürfte bei den Landwirten auf überschaubares Interesse stoßen“, sagte Krüsken.

Die Bundesregierung plant die Legalisierung von Cannabis in einem gewissen Rahmen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen. Einen freien Verkauf der Droge in spezialisierten Geschäften, wie anfänglich diskutiert worden war, soll es aber nicht geben. Cannabis soll stattdessen in genannten Clubs gemeinschaftlich angebaut und abgegeben werden dürfen.

Räume und Grundstücke der Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, müssen umzäunt und gesichert werden, etwa mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Cannabis-Vereine müssen Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und sicherstellen, dass Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden.

Cannabis darf nur an Mitglieder ausgegeben werden, maximal 50 Gramm im Monat und nur in einer „neutralen Verpackung“, damit es für Jugendliche keine „Konsumanreize“ gibt, wenn sie diese zu sehen bekommen. Ein Beipackzettel mit Angaben zu Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie Wirkstoffgehalt soll Pflicht sein.

© dpa-infocom, dpa:230813-99-821386/3

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