Saarbrücken:Neue Corona-Regeln im Saarland treten in Kraft

Ein Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand. (Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild)

Nach zwei Jahren Corona-Pandemie, zahlreichen Verschärfungen und Lockerungen, fallen von diesem Sonntag (3.4.) die meisten Regeln und Schutzmaßnahmen im...

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Nach zwei Jahren Corona-Pandemie, zahlreichen Verschärfungen und Lockerungen, fallen von diesem Sonntag (3.4.) die meisten Regeln und Schutzmaßnahmen im Saarland weg. So muss etwa kein Mindestabstand mehr eingehalten werden, Kontaktbeschränkungen und 2G- und 3G-Regelungen sind erst einmal nicht mehr vorgesehen.

Hintergrund dafür ist das geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz. Außerdem muss nur noch in bestimmten Bereichen eine Schutzmaske aufgezogen werden. Diese Regeln gelten künftig im Saarland:

MASKENPFLICHT Masken müssen weiterhin in Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern (außer den Patienten dort) getragen werden. Außerdem gilt nach wie vor in Bussen und Bahnen Maskenpflicht - sowohl im Nah- wie auch im Fernverkehr. Für alle anderen Bereiche - Einzelhandel, Schulen oder öffentliche Innenräume - ist das Maskentragen freiwillig. Außerdem können Inhaber von Geschäften mit ihrem Hausrecht eine Maskenpflicht anordnen.

TESTPFLICHT In den Schulen wird weiterhin auf das Coronavirus getestet - vorgesehen sind drei verpflichtende Tests pro Woche. Fällt dabei eine Infektion auf, muss die jeweilige Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe anschließend auch im Freien Maske tragen und sich an acht aufeinanderfolgenden Schultagen selbst testen. Für Veranstaltungen auf dem Schulgelände gilt für Externe die 3G-Regelung - sie müssen also für die Teilnahme geimpft, genesen oder negativ getestet sein.

IMPFPFLICHT Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich mussten bis Mitte März ihren Impfschutz oder den Genesenenstatus nachweisen.

HOTSPOT-REGELN Strengere Regeln sind nach dem 2. April nur erlaubt, wenn der Landtag das Land oder Teile angesichts der Infektionslage zu einem sogenannten Hotspot erklärt.

© dpa-infocom, dpa:220403-99-776794/2

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