Gesundheit:Landtag gibt grünes Licht für Ende von Corona-Regeln

Ein Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand. (Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild)

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Potsdam (dpa/bb) - Nach knapp drei Jahren werden die letzten Corona-Beschränkungen in Brandenburg aufgehoben. Der Gesundheitsausschuss des Landtags billigte am Donnerstag in Potsdam den Plan der rot-schwarz-grünen Landesregierung, dass die Corona-Verordnung zum Mittwoch nächster Woche (1. März) aufgehoben wird. Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft sagte im Landtag: „Es wäre unseres Erachtens unverhältnismäßig gewesen, wenn Brandenburg an seinen Regelungen festgehalten hätte.“

Die Maskenpflicht für Besucher in Räumen von Obdachlosenunterkünften und Flüchtlingseinrichtungen sowie die Testpflicht für nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Flüchtlingseinrichtungen, psychiatrischen Krankenhäusern und Jugend- und Seniorenheimen entfallen zum 1. März. Das hatte das Kabinett am vergangenen Dienstag entschieden. Alle drei Werte der Corona-Warnampel des Landes waren am Donnerstag auf Grün.

Seit 2020 hatte Brandenburgs Kabinett über 100 Verordnungen und andere Regelungen beschlossen, um die Bevölkerung zu schützen. Das ging bis zu Ausgangsbeschränkungen und der Schließung bestimmter Geschäfte und der Gastronomie. Die Landesregierung werde die Folgen der Corona-Beschränkungen aufarbeiten und daraus Schlüsse ziehen, sagte der Staatssekretär.

Die Landesregierung reagierte mit der Aufhebung der Corona-Regeln auf die Pläne der Bundesregierung, wegen der stabilen Infektionslage fast alle bundesweit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März enden zu lassen. Nur die Maskenpflicht für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt noch bis zum 7. April.

Die AfD-Fraktion forderte am Donnerstag, dass alle Maskenpflichten umgehend fallen - auch die in Arztpraxen. Die Abgeordnete Daniela Oeynhausen verwies darauf, dass auch in Praxen in Bayern und Baden-Württemberg keine Corona-Masken mehr getragen werden müssten.

© dpa-infocom, dpa:230223-99-710725/3

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