Gesundheit:Gespendete Organe: Brandenburg Letzter im Bundesvergleich

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Organspendeausweise liegen auf einem Tisch. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)

In Brandenburg werden nur äußerst selten Organe gespendet. Trotz des Endes der Pandemie steigen die Spenderzahlen in der Mark kaum an.

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Potsdam (dpa/bb) - In Brandenburg wurden im bisherigen Jahr im bundesweiten Vergleich bisher die wenigsten Organe post mortem gespendet. Von Januar bis August wurden in der Mark lediglich 31 Organe gespendet, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSB) auf Anfrage mitteilte. Im bevölkerungsärmeren Sachsen-Anhalt waren es im gleichen Zeitraum 68 gespendete Organe.

Die Zahl der Organspender hatte sich in Brandenburg zuletzt positiv entwickelt. Während es 2020 nur 13 Organspender gab, lag der Wert für 2022 bei 25. Der Höchstwert der vergangenen Jahre lag bei 37 Spendern im Jahr 2018. Bis zum August 2023 wurden in diesem Jahr bislang 13 Spender registriert. Die Zahlen seien im gesamten Bundesgebiet relativ schwankend, sagte eine Sprecherin des DSB.

In den vergangenen fünf Jahren habe sich die Organspende in Deutschland - auch während der Coronavirus-Pandemie - jedoch relativ stabil entwickelt, sagte die Sprecherin. Zugleich bildete Deutschland mit einer bundesdurchschnittlichen Spenderrate von 10,7 Spendern pro eine Million Einwohner im Jahr 2022 noch immer eines der Schlusslichter im europäischen Vergleich. Einen drastische Rückgang bei den Organspenden hatte es wegen einer Omikron-Variante zu Beginn des vergangenen Jahres gegeben. Er bremste die positive Entwicklung in einigen Bundesländern etwas aus.

Organe dürfen in Deutschland laut dem Gesundheitsministerium nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Ist im Todesfall der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung im Sinne des Verstorbenen gefragt. Organe können zudem nur Verstorbenen entnommen werden, bei denen der Tod unter bestimmten Bedingungen eingetreten ist. Voraussetzung für eine Organspende ist dann, dass der Patient hirntod ist. Der Hirntod ist ein seltenes Phänomen, sodass nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende infrage kommen.

© dpa-infocom, dpa:231008-99-482657/3

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