Gesundheit - München:Embryonen: Ethikkommission entscheidet über Anträge

München (dpa/lby) - In mehr als hundert Fällen haben werdende Eltern in Bayern grünes Licht für eine Untersuchung ihrer Embryonen auf genetische Defekte bekommen. Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) habe insgesamt über 155 Anträge entschieden, teilte Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Samstag mit. Davon wurden zwölf abgelehnt. Wie die Gesundheitsministerin betonte, leistet die Kommission "einen wichtigen Beitrag dafür, dass in Bayern die medizinischen Möglichkeiten verantwortungsbewusst genutzt werden." Keinesfalls dürfe die PID als ein Selektionsinstrument wahrgenommen werden.

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München (dpa/lby) - In mehr als hundert Fällen haben werdende Eltern in Bayern grünes Licht für eine Untersuchung ihrer Embryonen auf genetische Defekte bekommen. Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) habe insgesamt über 155 Anträge entschieden, teilte Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Samstag mit. Davon wurden zwölf abgelehnt. Wie die Gesundheitsministerin betonte, leistet die Kommission "einen wichtigen Beitrag dafür, dass in Bayern die medizinischen Möglichkeiten verantwortungsbewusst genutzt werden." Keinesfalls dürfe die PID als ein Selektionsinstrument wahrgenommen werden.

Wenn ein hohes Risiko für eine schwere Erbkrankheit besteht, können durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryos vor der Übertragung in die Gebärmutter genetisch untersucht werden. Die Zahl der Anträge ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 21 Prozent gestiegen, 2016 hatten 128 Elternpaare die Erlaubnis für eine Untersuchung erfragt.

Die Ethikkommission besteht aus acht Mitgliedern unterschiedlicher Fachrichtungen, darunter Mediziner, einem Ethiker und Juristen sowie einem Vertreter der Patienten und einem Vertreter einer Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderung. Sie entscheiden laut Huml im Einzelfall, ob eine PID zulässig ist. Berücksichtigt würden maßgebliche psychische, soziale und ethische Gesichtspunkte. Die PID darf nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen und in wenigen zugelassenen Zentren vorgenommen werden.

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