Meiningen:Landkreise verschärfen Corona-Maßnahmen zu Weihnachten

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Verlassen liegt eine Straße in der nächtlichen Innenstadt, nachdem nächtliche Ausgangsbeschränkungen aufgrund hoher Corona-Zahlen verhängt wurden. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild)

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat am Mittwoch mit einer neuen Allgemeinverfügung die Corona-Maßnahmen im Kreis verschärft. Nach der Verordnung, die am...

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Meiningen (dpa/th) - Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat am Mittwoch mit einer neuen Allgemeinverfügung die Corona-Maßnahmen im Kreis verschärft. Nach der Verordnung, die am Donnerstag in Kraft tritt, werden die geplanten Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen aufgehoben, wie das Landratsamt mitteilte. Das bedeutet, dass auch über die Weihnachtstage und zu Silvester ab 22.00 Uhr eine Ausgangbeschränkung gilt. Damit geht der Kreis über die Thüringer Corona-Eindämmungsverordnung hinaus.

Zudem beschränkt der Landkreis private Treffen mit Freunden, Verwandten und Bekannten auch an den Feiertagen auf den eigenen und einen weiteren Haushalt. Maximal fünf Personen dürfen zusammen feiern, Kinder einschließlich 14 Jahre werden bei der Personenanzahl nicht mitgezählt. „Der Inzidenzwert hat heute die 400-er Marke überschritten“, begründete Landrätin Peggy Greiser (parteilos) den Schritt. „Wir alle müssen Verantwortung übernehmen und unseren Rettungsdienst und die Kliniken jetzt vor der zunehmenden Überlastung schützen, auch wenn das heißt, dass Weihnachten in diesem Jahr anders ausfallen muss als gewohnt.“

Im Landkreis Hildburghausen müssen Bewohner von Pflegeeinrichtungen gesondert untergebracht werden, wenn sie nach Weihnachten von einem Aufenthalt außerhalb der Einrichtung zurückkehren. Nach einem Besuch außerhalb des Heims müssen sie sich für 14 Tage in Quarantäne begeben, teilte das Landratsamt mit. Diese Zeit könne auf fünf Tage verkürzt werden, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird und der Betroffene auch keine Symptome einer Erkrankung zeigt.

Im Wartburgkreis dürfen nach einer neuen Allgemeinverfügung des Landratsamtes bei Beerdigungen neben einem Geistlichen oder einem Trauerredner sowie dem notwendigen Personal nur noch Angehörige ersten Grades des Verstorbenen teilnehmen. Bei Eheschließungen dürfen, neben der Trauzeugen, nur noch Angehörige des eigenen Haushaltes anwesend sein. Zudem werden alle Spiel- und Sportplätze gesperrt. Zudem sind alle Versammlungen, Zusammenkünfte zu weltanschaulichen und religiösen Zwecken sowie Veranstaltungen von politischen Parteien unter freiem Himmel nur noch bis 17.00 Uhr erlaubt.

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