Mainz:Kriterien für Medizinstudium per Landarzt-Quote vorgestellt

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Ein Schild weist an der Eingangstür auf eine Landarztpraxis hin. (Foto: Holger Hollemann/dpa/Archivbild)

Ab dem Wintersemester 2020/2021 sollen erstmals Menschen ein Medizinstudium in Rheinland-Pfalz beginnen, die ihren Studienplatz über die Landarzt-Quote bekommen...

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Mainz (dpa/lrs) - Ab dem Wintersemester 2020/2021 sollen erstmals Menschen ein Medizinstudium in Rheinland-Pfalz beginnen, die ihren Studienplatz über die Landarzt-Quote bekommen haben. „Wir gehen davon aus, dass wir wesentlich mehr Bewerbungen als Plätze haben werden“, sagte der Präsident des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek, am Freitag in Mainz.

Um die angehenden Ärzte auszuwählen, gibt es daher ein zweistufiges Bewerbungsverfahren. Dabei gehören Berufserfahrungen, Praktika und Abitur-Note zu den Kriterien, nach denen Bewerber ausgewählt werden. Punkte gebe es außerdem für ehrenamtlichen Einsatz und das Ergebnis des Medizinertests, sagte Placzek. Wer in der Vorauswahl genug Punkte gesammelt habe, werde danach zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Dabei werde unter anderem das Engagement für Menschen, die soziale Kompetenz und das analytische Denken des Bewerbers in den Blick genommen.

Im kommenden Wintersemester stehen voraussichtlich 13 Plätze über die Landarzt-Quote zur Verfügung. Hinzu kommen noch einmal drei weitere Plätze für Studierende, die sich für einen Job im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) verpflichten. Interessierte können sich vom 1. März bis zum 31. März ausschließlich über ein Online-Portal bewerben. Die Unterlagen wie beispielsweise den Lebenslauf können laut Placzek auch Bewerber aus anderen Bundesländern einreichen. Das Verfahren sei nicht auf Rheinland-Pfalz beschränkt.

Der spätere Arbeitsort dann allerdings schon. Wer sich über die Landarzt-Quote einen Studienplatz sichert, muss nach seiner Ausbildung zehn Jahre in einer Region in Rheinland-Pfalz arbeiten, in der es an Ärzten mangelt oder in der ein Ärztemangel droht. Der Bewerber schließe einen entsprechenden Vertrag ab, erläuterte Placzek. Werde dieser gebrochen, sei eine Vertragsstrafe von bis zu 250 000 Euro möglich. Die konkrete Summe hänge davon ab, wann ein Bewerber oder Arzt abbreche. Für Härtefälle gibt es aber laut Gesundheitsministerium eine Ausnahmeregelung. Das könne beispielsweise gegeben sein, wenn ein Studium aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden müsse.

In welcher Region ein angehender Landarzt später eingesetzt wird, kann erst kurz vor Ende des jahrelangen Studiums geklärt werden. Eine vorherige Prognose über den Bedarf sei nicht möglich, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). Es werde versucht, die Wünsche des künftigen Landarztes zu berücksichtigen. Aber: „Wenn er sich die Region Eifel wünscht und es wäre nur noch was im Westerwald frei, dann müsste er in den Westerwald.“ Es spiele dann aber keine Rolle, ob sich jemand freiberuflich als Arzt niederlassen oder als Angestellter arbeiten wolle.

Die für die Landarzt- und ÖGD-Quote notwendigen Landesverordnungen hatte das Kabinett Mitte Februar beschlossen. Die Landarzt-Quote sieht vor, dass von jährlich rund 430 Medizinstudienplätzen im Land etwa 27 an Personen gehen, die sich später zehn Jahre lang als Hausarzt in einem Gebiet mit aktueller oder künftig drohender Unterversorgung verpflichten. Das soll nach dem Studium und der anschließenden Facharztausbildung geschehen. Zudem sind sechs Plätze für angehende Mediziner vorgesehen, die sich für den ÖGD verpflichten. Das Bewerbungsverfahren für diese Plätze soll laut Landesamt künftig zweimal im Jahr stattfinden.

Die CDU-Fraktion im Landtag kritisierte, es dauere zu lange, bis Ärzte über die Landarzt-Quote tatsächlich praktizierten. Es fehle bereits jetzt an Nachwuchs. Die Quote in ihrer jetzigen Form reiche daher nicht aus. „Wir brauchen mindestens 200 zusätzliche Studienplätze.“ Außerdem seien Stipendienmodelle und eine Quote notwendig, die nicht erst in elf Jahren greife. Das Medizinstudium dauere etwa sechs Jahre, danach schließe sich eine fünfjährige Facharztausbildung zur Allgemeinmedizin an. Letztere könne bereits in unterversorgten Gebieten geschehen.

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