Laatzen:Lebender von Rentenversicherung für tot erklärt

Lüneburg/Laatzen (dpa/lni) - Ein 51-Jähriger aus dem Kreis Lüneburg ist bei seiner Sparkasse von einer Rentenversicherung fälschlicherweise als verstorben gemeldet worden. "Es war ein menschlicher Fehler", sagte ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover am Montag. "Ein normalerweise zwischen Computern durchgeführter Datenaustausch hat in diesem Fall nicht funktioniert." Deshalb musste eingegriffen werden. "Dabei hat der Mitarbeiter versehentlich den falschen Grund zum Rückruf der Rente angeklickt, statt Wegfall Tod - das tut uns sehr leid."

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Lüneburg/Laatzen (dpa/lni) - Ein 51-Jähriger aus dem Kreis Lüneburg ist bei seiner Sparkasse von einer Rentenversicherung fälschlicherweise als verstorben gemeldet worden. „Es war ein menschlicher Fehler“, sagte ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover am Montag. „Ein normalerweise zwischen Computern durchgeführter Datenaustausch hat in diesem Fall nicht funktioniert.“ Deshalb musste eingegriffen werden. „Dabei hat der Mitarbeiter versehentlich den falschen Grund zum Rückruf der Rente angeklickt, statt Wegfall Tod - das tut uns sehr leid.“

Als der 51-Jährige Geld von einem Automaten abheben wollte, seien seine Konten gesperrt gewesen, hatte die Lüneburger „Landeszeitung“ zuvor berichtet. Der Rentenberechtigte sei Ende September verstorben, habe die Versicherung der Sparkasse in einem Schreiben vom 6. November gemeldet. Eine zuviel geleistete Zahlung solle deshalb zurücküberwiesen werden.

Die Rentenversicherung streitet mit dem Betroffenen um eine Erwerbsminderungsrente. Sein Anwalt fordert nun Schmerzensgeld, wie der Jurist in Lüneburg ankündigte.

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