Hannover:Ärger über hohe Beiträge bei der Pflegekammer Niedersachsen

Hannover (dpa/lni) - Mehrere Verbände reagieren einem Bericht zufolge mit Unverständnis auf die Höhe der geforderten Beiträge der neu gegründeten Pflegekammer Niedersachsen. Alle Mitglieder sollen zunächst einen Regelbescheid über den Höchstbeitrag von 140 Euro für das Jahr 2018 erhalten, hieß es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion im niedersächsischen Landtag. Noch im Dezember werden die Briefe versandt, bestätigte ein Sprecher der Pflegekammer. Allerdings sei das nicht der am Ende zu zahlende Betrag. "Entgegen anderslautenden Behauptungen muss niemand mehr zahlen als 0,4 Prozent seiner Jahreseinkünfte", betonte Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke.

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Hannover (dpa/lni) - Mehrere Verbände reagieren einem Bericht zufolge mit Unverständnis auf die Höhe der geforderten Beiträge der neu gegründeten Pflegekammer Niedersachsen. Alle Mitglieder sollen zunächst einen Regelbescheid über den Höchstbeitrag von 140 Euro für das Jahr 2018 erhalten, hieß es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion im niedersächsischen Landtag. Noch im Dezember werden die Briefe versandt, bestätigte ein Sprecher der Pflegekammer. Allerdings sei das nicht der am Ende zu zahlende Betrag. „Entgegen anderslautenden Behauptungen muss niemand mehr zahlen als 0,4 Prozent seiner Jahreseinkünfte“, betonte Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke.

Der 2017 per Gesetz beschlossenen berufsständigen Selbstverwaltung gehören alle in Niedersachsen tätigen Fachkräfte der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege an. Der maximal zu zahlende Beitrag liegt pro Jahr bei 280 Euro. Für 2018 wird nach Kammerangaben nur der halbe Jahresbeitrag erhoben - also 140 Euro. Angesichts dieses Betrags regte sich nun Unmut. Ein Argument der Kritiker: Der geforderte Betrag entspreche einem Bruttolohn von rund 70 000 Euro jährlich. „Jeder weiß, dass ein Gehalt von 70 000 Euro völlig unrealistisch ist“, zitierte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ, Freitag) Henning Steinhoff, den Leiter des Landesgeschäftsstelle Niedersachsen des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste.

Dem Beitragsschreiben werde eine Bitte um Selbstauskunft in Form eines Formulars beiliegen, erklärte ein Sprecher der Pflegekammer. Dort müssten die Mitglieder ihr Einkommen nennen und im zweiten Schritt werde dann der tatsächliche Beitrag berechnet. Nicht jedes Mitglied müsse mit der Vorlage seines Steuerbescheids seine Einkünfte nachweisen. Die Selbstauskünfte werden stichprobenartig überprüft.

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