Gesundheit - Hannover:Ärger über Beiträge: Pflegekammer verspricht Überprüfung

Hannover (dpa/lni) - Die neu gegründete Pflegekammer Niedersachsen stellt nach heftiger Kritik an der Höhe der geforderten Beiträge eine Überprüfung in Aussicht. "Die Kammerversammlung wird die Beitragsordnung für zukünftige Erhebungen sehr genau prüfen", betonte Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke. Alle Mitglieder hatten vor Weihnachten einen Bescheid über den Höchstbeitrag von 140 Euro fürs Jahr 2018 erhalten, was Jahreseinkünften von 70 000 Euro entspricht.

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Hannover (dpa/lni) - Die neu gegründete Pflegekammer Niedersachsen stellt nach heftiger Kritik an der Höhe der geforderten Beiträge eine Überprüfung in Aussicht. "Die Kammerversammlung wird die Beitragsordnung für zukünftige Erhebungen sehr genau prüfen", betonte Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke. Alle Mitglieder hatten vor Weihnachten einen Bescheid über den Höchstbeitrag von 140 Euro fürs Jahr 2018 erhalten, was Jahreseinkünften von 70 000 Euro entspricht.

Angesichts dieses Betrags regte sich Unmut, dem sich nun auch das Sozialministerium anschloss. Kurz vor Weihnachten Bescheide zu verschicken und Mitgliedern darin anzudrohen, den Höchstbeitrag einzuziehen, wenn sie nicht schnell ihre Einkommensverhältnisse offenlegen, sei sehr unglücklich. "Wir hätten uns gewünscht, dass eine neue Institution, mit der Pflegekräfte künftig besser vertreten werden, erst einmal Vertrauen aufbaut und ihre Stärken deutlich macht", sagte Staatssekretär Heiger Scholz. Mit ihrem unsensiblen Vorgehen habe die Kammer vielen vor den Kopf gestoßen.

"Selbstverständlich geht die Pflegekammer bei der Beitragsbemessung davon aus, dass nur wenige Pflegefachpersonen 70 000 Euro (brutto) pro Jahr verdienen", betonte Mehmecke. Jedes Mitglied könne aber auf Basis einer Selbsteinstufung innerhalb von vier Wochen unkompliziert sein tatsächliches vorletztes steuerpflichtiges Jahresbruttoeinkommen angeben. Damit würde dann ein neuer Bescheid über 0,4 Prozent der Jahreseinkünfte erstellt. Der 2017 per Gesetz beschlossenen berufsständigen Selbstverwaltung gehören alle in Niedersachsen tätigen Fachkräfte der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege an.

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