Hamburg:Tanzen im Freien erlaubt: Alkoholverbot im Stadtpark

Paare tanzen Tango auf dem Hansaplatz im Stadtteil St.Georg. (Foto: Markus Scholz/dpa/Symbolbild)

Angesichts weniger Neuinfektionen hat der Hamburger Senat seine Corona-Verordnung ein weiteres Mal gelockert. Seit Freitag um Mitternacht sind in der Hansestadt...

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Hamburg (dpa/lno) - Angesichts weniger Neuinfektionen hat der Hamburger Senat seine Corona-Verordnung ein weiteres Mal gelockert. Seit Freitag um Mitternacht sind in der Hansestadt erstmals seit Beginn der Pandemie wieder Tanzveranstaltungen erlaubt, allerdings nur unter strengen Vorgaben. Es dürfen maximal 250 Menschen unter freiem Himmel tanzen. Sie müssen negativ getestet, vollständig geimpft oder genesen sein und sich registrieren.

Ob tatsächlich schon an diesem Wochenende Tanzveranstaltungen stattfinden, ist nach Angaben der Bezirksämter allerdings fraglich. Es habe nur ganz wenige unverbindliche Anfragen gegeben, sagte eine Sprecherin. Möglich sei aber, dass auf einem Privatgelände getanzt werde. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind die Clubs und Diskotheken bereits wieder geöffnet.

Eine Verschärfung sieht die neue Verordnung auch vor: Im Hamburger Stadtpark darf in den Nächten zum Samstag und zum Sonntag kein Alkohol mehr getrunken und auch nicht mitgeführt werden. Hintergrund sind die Krawalle an den vergangenen Wochenenden. Die Polizei hat Kontrollen angekündigt. Gegen Krawallmacher würden die Beamten „eine klare Kante zeigen“, sagte Polizeipräsident Ralf Martin Meyer.

Eine Erleichterung für viele Menschen dürfte die längere Gültigkeit von Corona-Tests sein. PCR-Testergebnisse können nun 72 statt 48 Stunden lang vorgezeigt werden, die von Antigen-Schnelltests 48 statt 24 Stunden. Nur in der Prostitution bleibt es bei den alten Fristen.

Sportveranstaltungen mit Zuschauerplatzierung sind im Schachbrettmuster zuzulassen, das heißt mit der Hälfte der Kapazität. Indoor-Sport darf mit einer Person je zehn Quadratmeter Fläche stattfinden, ohne absolute Begrenzung der Personenzahl. An Open-Air-Veranstaltungen wie Wettläufen und Radrennen können bis zu 250 Sportler teilnehmen, auf Antrag auch mehr.

© dpa-infocom, dpa:210701-99-224000/3

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