Hamburg:Senat berät über Ausgangsbeschränkung

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Eine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch. (Foto: Kay Nietfeld/dpa/Archivbild)

Nur einen Tag nach dem Inkrafttreten einer neuen Corona-Verordnung hat der Hamburger Senat weitere Verschärfungen über Ostern angekündigt. "Wir sind mitten in...

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Hamburg (dpa/lno) - Nur einen Tag nach dem Inkrafttreten einer neuen Corona-Verordnung hat der Hamburger Senat weitere Verschärfungen über Ostern angekündigt. „Wir sind mitten in einer dritten Welle“, sagte die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) am Dienstag. Wenn es jetzt nicht zu einer Abbremsung komme, könne es in zwei bis vier Wochen zu einer nochmals verschärften Lage mit dramatischen Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und die Intensivstationen kommen.

Der Senat werde am Mittwoch erneut über die geplanten Maßnahmen beraten, kündigte Fegebank an. „Dass das Thema Ausgangsbeschränkungen da eine Rolle spielen kann, da verrate ich, glaube ich, nicht zu viel.“ Es gehe aber um ein ganzes Paket an Maßnahmen. So könnten weitere Einschränkungen auf Unternehmen zukommen. Auch die bislang noch geöffneten Dienstleistungen oder der Bildungsbereich könnten betroffen sein.

Die Verschärfungen werden vor Karfreitag in Kraft treten, wie Senatssprecher Marcel Schweitzer sagte. Einzelheiten wollte er nicht nennen, weil diese zu Verunsicherung führen könnten. Nach den Worten von Fegebank hat der ursprünglich von Bund und Ländern gefasste Beschluss zur Osterruhe, der danach zurückgenommen wurde, bereits das Vertrauen der Bürger ramponiert.

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen - stieg nach Angaben der Gesundheitsbehörde vom Dienstag innerhalb eines Tages von 152,1 auf 153,7. Am Dienstag vor einer Woche hatte der Wert 119,8 betragen. Die Zahl der in Hamburg an oder mit Corona gestorbenen Menschen gab das Robert Koch-Institut (RKI) mit 1372 an - sie ist seit Samstag unverändert. 285 Covid-19-Erkrankte wurden mit Stand Montag in Hamburger Krankenhäusern behandelt, das waren 11 mehr als am Freitag. Auf den Intensivstationen lagen 92 Patienten, 6 mehr als am Freitag.

Der Direktor der Klinik für Intensivmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), Stefan Kluge, sprach sich mit Blick auf die Infektionszahlen für einen harten Lockdown aus. „Selbst mit diesen Beschränkungen, die jetzt ja noch gelten, kriegen wir das nicht in den Griff. Dieser Anstieg jeden Tag - der wird immer schlimmer“, sagte der Mediziner am Montagabend dem „Hamburg Journal“ im NDR-Fernsehen. Sogar mit einem harten Lockdown werde der „Bremsweg mehrere Wochen lang“ sein.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte den Senat vor zu hohen Erwartungen. „Ausgangssperren können ein sinnvolles Mittel zur Kontaktvermeidung sein, die Durchsetzung ist aber sehr personalintensiv“, erklärte der Hamburger GdP-Chef Horst Niens. Es werde zu zahlreichen Konflikten kommen. Schon jetzt sinke die Bereitschaft vieler Menschen, sich an die sogenannten AHA-Regeln zu halten. „Wir werden diese Sperren durchsetzen, aber das wird möglicherweise auch nicht immer friedvoll ablaufen. Vielleicht kommt es auch zu zahlreichen Ingewahrsamnahmen“, sagte Niens.

Fegebank räumte ein, dass sie Ausgangsbeschränkungen eine Woche zuvor noch kritisch gesehen habe. Sie habe damals vor allem den psychologischen Effekt im Blick gehabt. Bei der jetzigen Diskussion spielten aktuelle Studien etwa von der Universität Oxford eine Rolle, die eine gewisse Wirkung von Ausgangssperren darlegten.

Vor einer Woche, nach dem Beschluss zur verlängerten Osterruhe, hatte Fegebank erklärt, der Senat habe sich gegen Ausgangsbeschränkungen entschieden, „weil das doch ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheit darstellt, vor allem wenn man sich anguckt, dass der eine oder andere dann doch nach Mallorca oder auf andere Urlaubsinseln fliegt“.

Der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate (71) warnte vor den Folgen des Lockdowns für die mittelständische Wirtschaft und kritisierte die staatlichen Maßnahmen als verfassungswidrig. „Die Maßnahmen schlagen dem in Art. 14 des Grundgesetzes garantierten Schutz des Eigentums ins Gesicht“, schrieb der renommierte Anwalt in einem Beitrag für das „Hamburger Abendblatt“ (Dienstag). Die Inzidenzzahlen seien wenig aussagekräftig. „Man muss kein Mathematiker sein, um derartige statistische Spielchen als Grundlage der allgemeinen Panikmache abzulehnen“, erklärte Strate.

In der vergangenen Woche hatte der Senat den Lockdown bis zum 18. April verlängert. Aufgrund eines Gerichtsurteils wurde das Mitte Dezember eingeführte Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit weitgehend aufgehoben. Es gilt jetzt nicht mehr in der gesamten Stadt, sondern nur dort, wo Menschenansammlungen drohen.

Die seit dem 20. März geltende „Notbremse“ blieb unverändert. Weiterhin dürfen sich in Hamburg die Angehörigen eines Haushalts mit nur einer weiteren Person treffen. Kinder werden dabei nicht mitgezählt. Geschäfte dürfen nur öffnen, wenn sie Güter des täglichen Bedarfs, Bücher oder Blumen verkaufen. Schulen und Kitas halten ihr eingeschränktes Angebot aufrecht.

© dpa-infocom, dpa:210330-99-27612/3

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