GesundheitGröhe: Kliniken brauchen Personaluntergrenze in Pflege

Berlin (dpa) - Krankenhäuser müssen künftig auf bestimmten Stationen eine Mindestanzahl an Pflegekräften beschäftigen. Das Kabinett verabschiedete einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe. Danach werden die Bundesverbände der Krankenhäuser und Krankenkassen verpflichtet, Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen festzulegen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist, zum Beispiel auf Intensivstationen. Klinik-Verbände und der Spitzenverband GKV haben bis Juni 2018 Zeit, die Regelungen mit Leben zu füllen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

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Berlin (dpa) - Krankenhäuser müssen künftig auf bestimmten Stationen eine Mindestanzahl an Pflegekräften beschäftigen. Das Kabinett verabschiedete einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe. Danach werden die Bundesverbände der Krankenhäuser und Krankenkassen verpflichtet, Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen festzulegen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist, zum Beispiel auf Intensivstationen. Klinik-Verbände und der Spitzenverband GKV haben bis Juni 2018 Zeit, die Regelungen mit Leben zu füllen.

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