Berlin (dpa) - Krankenhäuser müssen künftig auf bestimmten Stationen eine Mindestanzahl an Pflegekräften beschäftigen. Das Kabinett verabschiedete einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe. Danach werden die Bundesverbände der Krankenhäuser und Krankenkassen verpflichtet, Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen festzulegen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist, zum Beispiel auf Intensivstationen. Klinik-Verbände und der Spitzenverband GKV haben bis Juni 2018 Zeit, die Regelungen mit Leben zu füllen.
Gesundheit:Gröhe: Kliniken brauchen Personaluntergrenze in Pflege
Berlin (dpa) - Krankenhäuser müssen künftig auf bestimmten Stationen eine Mindestanzahl an Pflegekräften beschäftigen. Das Kabinett verabschiedete einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe. Danach werden die Bundesverbände der Krankenhäuser und Krankenkassen verpflichtet, Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen festzulegen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist, zum Beispiel auf Intensivstationen. Klinik-Verbände und der Spitzenverband GKV haben bis Juni 2018 Zeit, die Regelungen mit Leben zu füllen.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema