Dresden (dpa/sn) - Sachsen will die Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus bis 20. April verlängern. Eine entsprechende Rechtsverordnung wolle das Kabinett am Dienstag diskutieren und verabschieden, kündigte Innenminister Roland Wöller (CDU) am Montag in Dresden an. Die bisherige Allgemeinverfügung endet an diesem Sonntag. Die Rechtsverordnung solle die Rechtssicherheit erhöhen, sagte der Minister.
Das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte am Montag zwei Eilanträge gegen Einschränkungen zur Corona-Pandemie ab. Die Allgemeinverfügung des Sozialministeriums wurde für rechtmäßig erachtet. Das Gericht sprach von „verhältnismäßigen Einschränkungen persönlicher Freiheiten“. Eine Privatperson hatte am Dienstag in Dresden eine Demonstration mit „voraussichtlich sechs Teilnehmern“ durchführen wollen. Sie sieht sich im Grundrecht der Versammlungsfreiheit beeinträchtigt. Eine weitere Privatperson wandte sich ohne konkreten Anlass gegen Maßnahmen der Allgemeinverfügung.