Bremen:OVG lehnt Eilanträge gegen Feuerwerksverbot ab

Auf der Richterbank liegt am ein Richterhammer aus Holz. (Foto: Uli Deck/dpa/Illustration/Archivbild)

Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mehrere Eilanträge gegen das Feuerwerksverbot in der Coronaverordnung des Landes abgelehnt. Die Verordnung, die...

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Bremen (dpa/lni) - Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mehrere Eilanträge gegen das Feuerwerksverbot in der Coronaverordnung des Landes abgelehnt. Die Verordnung, die zeitlich befristet und mit der erforderlichen Begründung versehen sei, beruhe auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Verbot vermindere den Anreiz, sich in der Silvesternacht in geselliger Stimmung nach draußen zu begeben und reduziere Anlässe für ein beabsichtigtes oder unbeabsichtigtes Zusammentreffen mit anderen - und könne damit Neuinfektionen mit Sars-CoV-2 vorbeugen. Es eigne sich auch, die Kapazitäten in den Krankenhäusern zu schonen. (Az.: 1 B 467/20, 1 B 468/20 und 1 B 474/20)

Eine Beschränkung des Feuerwerksverbotes auf bestimmte Plätze würde nicht in gleichem Maße zu einer Reduzierung der Sozialkontakte beitragen, hieß es weiter. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar.

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