Berlin:Ausgangsbeschränkungen in Berlin werden verlängert

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Klaus Lederer (Die Linke). (Foto: Jörg Carstensen/dpa/Archivbild)

Die zunächst bis Sonntag befristeten Ausgangsbeschränkungen in Berlin wegen der Corona-Krise werden verlängert. Das kündigte Vize-Bürgermeister Klaus Lederer am...

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Berlin (dpa/bb) - Die zunächst bis Sonntag befristeten Ausgangsbeschränkungen in Berlin wegen der Corona-Krise werden verlängert. Das kündigte Vize-Bürgermeister Klaus Lederer am Dienstag nach der Senatssitzung an, ohne einen neuen Endtermin zu nennen. Im rot-rot-grünen Senat bestehe Einigkeit darüber, dass es für eine Lockerung noch zu früh sei, sagte der Linke-Politiker. Beschlossen hat der Senat die Verlängerung noch nicht. Das sei an diesem Donnerstag geplant, so Lederer. Dann werde auch ein Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Regelung verabschiedet.

Seit 23. März müssen sich alle Berliner laut einer Verordnung „ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft“ aufhalten, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, die Arztbesuche, den Einkauf, das Gassi-Gehen mit dem Hund oder Sport und Spaziergänge an der frischen Luft ermöglichen sollen - solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt ist und sich keine Ansammlungen von mehr als zwei Personen im Freien bilden. Bei Familien darf die Gruppe größer sein.

Der Senat denke im Zuge der Neuregelung auch darüber nach, „ob jedes Komma in unser bisherigen Verordnung jetzt da so stehen bleibt“, sagte Lederer. „Aber im Großen und Ganzen sind wir uns einig. Der Fokus auf Kontaktbeschränkung, die Aufrechterhaltung der Kontaktbeschränkung werden nötig sein. Der gesamte Senat steht dazu.“

Zur Frage, wie lange das dann dauern könnte, lagen zunächst keine Angaben vor. Naheliegend wäre eine Verlängerung um weitere zwei Wochen bis 19. April, dann enden die Osterferien. Die vom Senat angeordnete Schließung von Schulen, Kitas, Theatern, Kinos oder Restaurants ist ohnehin bereits bis 19. April befristet.

Die Polizei hatte zuletzt immer wieder Verstöße gegen die Ausgangsregeln festgestellt. Vor allem an sonnigen, wärmeren Tagen gingen viele Menschen in die Parks oder auf die Plätze, um sich auch in größeren Gruppen niederzulassen, zu trinken oder Fußball zu spielen. Daher will der Senat einen Bußgeldkatalog auflegen, der festlegt, wie Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen geahndet werden.

„Im Senat besteht Einigkeit, dass wir einen Bußgeldkatalog beschließen werden, wie andere Länder auch“, sagte Lederer. Bis Donnerstag seien aber noch „zweieinhalb Fragen“ zu klären. Bis zur Sondersitzung des Senats an dem Tag werde es ein redaktionell überarbeitetes Papier geben, auf das sich der Senat dann einigen werde.

„Wir sind im Grund nach durch. Es gibt Abklärungsfragen, aber die sind kleinerer Natur“, ergänzte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD). „Die grundsätzliche Weichenstellung: Gehen wir eher in Richtung von Strafrecht oder gehen wir eher in Richtung von Ordnungswidrigkeiten, die haben wir entschieden: Wir gehen eher in Richtung von Ordnungswidrigkeiten.“

Lederer betonte, trotz weitgehender Einigkeit müsse es möglich sein, fachspezifische Aspekte noch zu diskutieren. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) ergänzte, es gebe keinen Zweifel, dass es den Bußgeldkatalog geben werde, wies aber ebenfalls darauf hin, dass es um „empfindliche Themen“ gehe und noch Fragen zu klären seien. Zuletzt waren aus den Reihen der Linken und Grünen Forderungen laut geworden, zum Beispiel das Ausbreiten einer Picknickdecke im Park und längeres Verweilen darauf oder auf Bänken zu gestatten. Die Polizei und Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatten das abgelehnt.

Den Bußgeldkatalog haben Senatsgesundheitsverwaltung und Innenressort erarbeitet. In Nordrhein-Westfalen gibt es einen Katalog bereits. Dort sind zum Beispiel 200 Euro bei unerlaubten Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit fällig.

In Berlin waren Bußgelder bisher ebenfalls schon möglich - auf Grundlage verschiedener Regelungen für das Ahnden von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz und die entsprechenden Verordnungen. Innensenator Geisel hatte allerdings dafür plädiert, Details noch präziser zu regeln.

Mit der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen steht Berlin nicht alleine da. Auch andere Bundesländer dürften diesen Schritt gehen oder haben ihn wie Bayern schon vollzogen. An diesem Mittwoch will sich die Kanzlerin mit den Länderchefs in einer Telefonkonferenz dazu abstimmen.

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