Berlin:2G im Handel und 2G plus: Schärfere Corona-Regeln in Berlin

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Ein Mann macht einen Corona-Schnelltest. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Illustration)

Die Menschen in Berlin müssen sich auf schärfere Corona-Maßnahmen einstellen. Ab Samstag haben zu den meisten Geschäften nur noch geimpfte Menschen und Genesene...

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Berlin (dpa/bb) - Die Menschen in Berlin müssen sich auf schärfere Corona-Maßnahmen einstellen. Ab Samstag haben zu den meisten Geschäften nur noch geimpfte Menschen und Genesene Zutritt, nicht jedoch Ungeimpfte. Ausgenommen ist die Grundversorgung, zu der zum Beispiel Supermärkte, Drogerien oder Apotheken gehören. Auf eine entsprechende Ausweitung der sogenannten 2G-Regeln verständigte sich der Berliner Senat am Dienstag, wie Gesundheitsstaatssekretär Martin Matz mitteilte. Der Senat reagiert damit auf stark gestiegene Corona-Zahlen und die hohe Belastung der Intensivstationen.

Gleichzeitig gelten ab Samstag in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, zu denen wegen der Corona-Pandemie ohnehin nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben (2G), zusätzliche Vorgaben. Überall da, wo im Moment 2G greift, also etwa im Kultur- und Freizeitbereich, besteht dann grundsätzlich Maskenpflicht. Das betrifft auch Hotels, in denen bisher auch noch Ungeimpfte mit Test (3G) einchecken konnten. In der Innengastronomie bleibt es bei der Maskenpflicht. Am Tisch müssen Restaurantgäste indes keine Maske tragen.

Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren können die Betreiber entscheiden, ob sie eine Masken- oder eine Testpflicht anordnen. Bei Sportangeboten in geschlossenen Räumen gilt nach Wahl der Verantwortlichen vor Ort ein Abstandsgebot oder Testpflicht. In Tanzclubs wiederum gelten Testpflicht und eine Höchstauslastung von 50 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes, was größere Abstände ermöglichen soll.

Zusätzliche Maßnahmen zu 2G-Regeln, etwa Tests, Maskenpflicht oder Abstand, wurden von der Berliner Politik zuletzt als 2G plus bezeichnet. Allerdings entspricht eine solche breitere Interpretation des Begriffs nicht den Festlegungen in einem Bund-Länder-Beschluss aus der Vorwoche. Dort wird 2G plus allein als 2G mit zusätzlichem negativen Corona-Test definiert.

In Bussen und Bahnen greift ab Mittwoch die 3G-Regel - Fahrgäste müssen also geimpft, genesen oder getestet sein. Das geht aber nicht auf einen Senatsbeschluss zurück, sondern auf das vom Bundestag geänderte Infektionsschutzgesetz.

Erst seit gut einer Woche gilt in Berlin, dass nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt zu Restaurants, Kinos, Theatern oder Museen haben. Die Regelung greift unter anderem auch für Schwimmbäder und Sporthallen, Friseur- und Kosmetiksalons, Fitness- und Tanzstudios. Davon ausgenommen sind Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Diese müssen einen negativen Test vorweisen.

Die Weihnachtsmärkte in Berlin dürfen vorerst weiter öffnen. Sie können weiterhin unter 2G-Bedingungen stattfinden - das ist aber keine Bedingung. Auch darauf verständigte sich der Senat. Wie bisher schon gilt Maskenpflicht für Besucher.

Damit geht Berlin anders vor als das Nachbarland Brandenburg, wo Weihnachtsmärkte am Mittwoch schließen müssen. Etliche Märkte in der Hauptstadt wie am Breitscheidplatz, am Gendarmenmarkt oder vor dem Roten Rathaus waren erst am Montag eröffnet worden, andere haben schon etwas länger offen. Manche Veranstalter setzen auf 2G-Regeln, auf anderen Märkten haben auch Ungeimpfte Zutritt.

Für Großveranstaltungen mit Tausenden Zuschauern wiederum, etwa Spiele der Fußball-Bundesliga oder große Konzerte, greifen ab 1. Dezember Beschränkungen bei der Auslastung nach einem komplizierten Schlüssel. Folge: Hertha BSC darf im Olympiastadion dann nach Angaben von Sportsenator Andreas Geisel (SPD) vor maximal 42.000 Zuschauern spielen, Union im Stadion an der Alten Försterei vor maximal 16.000 Zuschauern. Auch hier gilt Maskenpflicht.

Ziel all der neuen Regeln sei, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und nach Möglichkeit die Mobilität und damit Kontakte in der Stadt zu verringern, sagte Matz. Um keine „Ausweichbewegungen“ zu erzeugen, setze der Senat auf weitgehend ähnliches Vorgehen von Berlin und Brandenburg. Unterschiede etwa bei den Weihnachtsmärkten seien der unterschiedlichen Infektionslage geschuldet.

Die Corona-Inzidenz in Berlin lag am Dienstag laut Lagebericht bei 349 nach 338 am Montag, in Brandenburg bei 600,1. Die Zahl gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gemeldet wurden. In ganz Deutschland liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei knapp unter 400.

Ein weiteres wichtiges Kriterium bei der Bewertung des Pandemieverlaufs ist die Hospitalisierungsinzidenz. Der Wert gibt an, wie viele Menschen je 100.000 Einwohner nach einer Corona-Infektion innerhalb von einer Woche ins Krankenhaus eingewiesen wurden, und lag am Dienstag in Berlin laut Lagebericht bei 3,8.

© dpa-infocom, dpa:211123-99-110009/7

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