Andernach:1379 Covid-19-Fälle als Berufskrankheit anerkannt

Eine medizinische Mitarbeiterin hält in einem Corona-Testzentrum ein Abstrichstäbchen in der Hand. (Foto: Matthias Balk/dpa/Symbolbild)

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat seit Beginn der Corona-Pandemie 1379 Covid-19-Fälle als Berufskrankheit anerkannt. Dies teilte die Unfallkasse mit Sitz in...

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Andernach (dpa/lrs) – Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat seit Beginn der Corona-Pandemie 1379 Covid-19-Fälle als Berufskrankheit anerkannt. Dies teilte die Unfallkasse mit Sitz in Andernach am Donnerstag mit. Insgesamt seien bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz 2141 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit zu Corona seit Pandemiebeginn eingegangen. Ein besonders hohes Aufkommen an Meldungen sei in der ersten Jahreshälfte 2022 verzeichnet worden.

Bei der Arbeit sind Beschäftigte gegen das Risiko eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit versichert. Eine Erkrankung an Covid-19 könne unter bestimmten Voraussetzungen als Fall in der gesetzlichen Unfallversicherung gelten. Bei Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege könne die Erkrankung als Verdacht auf eine Berufskrankheit angezeigt werden. Wenn deutliche Hinweise auf eine beruflich verursachte Infektion vorliegen, bestehe auch in anderen Berufen die Möglichkeit. In den Jahren vor der Pandemie seien bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz jährlich im Schnitt 345 Berufskrankheiten angezeigt worden.

© dpa-infocom, dpa:220728-99-191937/2

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