USA und UBS:Einigung im Steuerstreit in Sicht

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Die Schweizer Bank UBS und die USA schließen einen Vergleich, der im Detail noch ausgehandelt wird - es werden wohl Geld und Daten fließen.

Thomas Kirchner

Es ist für beide der bessere Weg: Der Rechtsstreit zwischen den USA und der schweizerischen Großbank UBS wird mit einem außergerichtlichen Vergleich zu Ende gehen.

In der Auseinandersetzung zwischen der Schweizer UBS Bank mit der US- Steuerbehörde zeichnet sich eine Lösung ab. An der Börse sorgte die Nachricht für Erleichterung. (Foto: Foto: dpa)

Nach einer weiteren telefonischen Anhörung vor einem Gericht in Florida gab ein Anwalt des amerikanischen Justizministeriums bekannt, dass sich die Parteien in den Hauptpunkten prinzipiell geeinigt hätten. Allerdings gebe es noch offene Fragen, über die diskutiert werden müsse und bei denen man in der kommenden Woche eine Einigung erwarte.

Eine prinzipielle Einigung in den Hauptpunkten läuft auf eine Lösung hinaus, wie sie in den vergangenen Wochen immer wieder skizziert wurde: Die UBS übermittelt dem amerikanischen Steueramt IRS einen Teil der geforderten 52.000 Daten amerikanischer Anleger und bezahlt gleichzeitig eine Strafe in substantieller Höhe, vermutlich mehrere hundert Millionen Dollar.

Prozess umgangen

Mit dem Vergleich kann die Bank einen möglicherweise existenzbedrohenden Prozess vermeiden. Der zuständige Richter Alan Gold verschob den ursprünglich auf kommenden Montag angesetzten Gerichtstermin um eine Woche auf den 10. August. Am Freitag, den 7. August, wird er sich bei einer weiteren Anhörung nach dem Fortgang der Verhandlungen erkundigen.

Noch am vergangenen Mittwoch hatten die Parteien die Wahrscheinlichkeit eines Vergleichs sehr unterschiedlich eingeschätzt. Während ein UBS-Vertreter eine Lösung "nur Minuten" entfernt sah, hatte das US-Justizministerium auf den Beginn des Prozesses gedrungen. Die meisten Beobachter hatten jedoch mit dem Vergleich gerechnet, da er beiden Seiten nützt.

Die UBS kann sich nach den juristischen Turbulenzen und den Milliarden-Verlusten der vergangenen Quartale endlich wieder ihrem Geschäft zuwenden. Bei einer Verurteilung hätte der Bank der Verlust der amerikanischen Lizenz gedroht.

Die US-Behörden wiederum haben ihr Ziel erreicht, den Steuerzahlern sowie ausländischen Banken eindringlich klar zu machen, dass sie die Hinterziehungspraxis nicht mehr dulden. Nach dem Vorbild der UBS-Klage sollen nun auch andere ausländische Institute ins Visier genommen werden.

Steuersünder stellen sich

In der Zivilklage wurde der UBS vorgeworfen, Tausenden US-Bürgern bei der Gründung ausländischer Scheinfirmen und damit der Umgehung amerikanischer Steuerrichtlinien geholfen zu haben. Dass die Drohkulisse der USA funktioniert, zeigte am Freitag ein Bericht des Wall Street Journal. Danach sollen sich in den vergangenen Wochen Hunderte Steuersünder freiwillig bei der IRS gestellt haben.

Nach Ansicht der Schweiz drängten die USA mit ihrem Wunsch nach Herausgabe der Kundendaten die UBS dazu, das Bankgeheimnis, also Schweizer Recht, zu verletzen. Deswegen hatte sich die Berner Regierung, die eigentlich nicht Prozesspartei ist, zuletzt massiv in die Verhandlungen eingeschaltet.

Es ist davon auszugehen, dass die Parteien eine Lösung gefunden haben, die dieses Problem umgeht. Danach würden Daten nur in Fällen übergeben, bei denen sich ein Steuerbetrug konstruieren ließe. Dieser wird vom Bankgeheimnis nicht gedeckt.

Die Aktie der UBS schoss nach Bekanntgabe der grundsätzlichen Einigung in die Höhe. Innerhalb von Minuten stieg der Titel an der Schweizer Börse um fünf Prozent.

© SZ vom 01.08.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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