Ultimatum gestellt:UBS - Zwangsverwaltung in den USA?

Streit zwischen Schweiz und USA: Ein US-Richter will wissen, wie weit Washington im Ringen um Kontodaten aus der Schweiz gehen wird - und stellt der US-Regierung ein Ultimatum.

Im US-Steuerprozess gegen die UBS muss die US-Regierung bekannt geben, ob sie die US-Geschäfte der Schweizer Großbank beschlagnahmen würde.

Mit Hilfe der Schweizer Regierung stemmt sich die UBS gegen die Forderungen aus den USA. (Foto: Foto: Reuters)

Bezirksrichter Alan Gold, der in dem Fall einer Anhörung vorsitzen soll, verlangte am Mittwoch (Ortszeit) vom US-Justizministerium eine Antwort bis Sonntag um 18 Uhr europäischer Zeit.

Beschlagnahmungen denkbar

Gold erklärte, möglicherweise müsse das Gericht Geschäftsteile der UBS in den USA beschlagnahmen oder unter Zwangsverwaltung stellen, falls sich die Bank weiter weigert, Daten von 52.000 Amerikanern herauszugeben, oder von der Schweizer Regierung an der Herausgabe der Daten gehindert werde.

Die Regierung in Bern wird der Großbank UBS zum Schutz des Bankgeheimnisses verbieten, Kundendaten weiterzugeben, falls sie in dem Steuerprozess in Miami dazu verurteilt wird.

Das US-Justizministerium und die Steuerbehörde verlangen von der Schweizer Bank die Herausgabe der Daten von 52.000 Amerikanern, die sie der Steuerhinterziehung unter Beihilfe der UBS verdächtigen. Insgesamt soll es nach US-Angaben um fast 15 Milliarden Dollar in der Schweiz versteckte Vermögen gehen.

Die Schweizer Regierung ließ erkennen, dass sie bereit ist, UBS aus der Schusslinie zu nehmen und notfalls auch einen zwischenstaatlichen Konflikt mit den USA zu riskieren.

Falls nötig werde die Regierung die effektive Kontrolle über die fraglichen Daten bei UBS übernehmen, hieß es in der Schweizer Stellungnahme an das Gericht weiter, als deren eigentliche Adressaten wohl das amerikanische Justizministerium und der IRS gesehen werden müssen. Allerdings haben die Schweizer die Hoffnung auf eine außergerichtliche Lösung noch nicht aufgegeben.

© sueddeutsche.de/Reuters/dpa/AP/hgn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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