Spar-Tipps:Geld ausgeben - und dabei Steuern sparen

Lesezeit: 3 min

Wer jetzt eine Brille kauft oder eine Putzhilfe beauftragt, kann dafür die Kosten beim Finanzamt absetzen. Tipps im Überblick.

Marco Völklein

Geld auszugeben, um am Ende zu sparen; das klingt irgendwie paradox. Und doch handeln viele Bundesbürger in diesen Wochen nach diesem Motto.

Der Fiskus beteiligt sich auch an Putzhilfen oder an Pflegekräften. (Foto: Foto: dpa)

Denn wer jetzt noch zum Beispiel in Handwerkerarbeiten am Eigenheim investiert oder Geld ausgibt, um seine berufliche Qualifikation zu verbessern, der spart im Frühjahr bei der Steuererklärung für das Jahr 2009 unter Umständen viel Geld. Eine Übersicht:

Haushaltshilfe beauftragen

Ähnlich wie bei den Handwerkerarbeiten beteiligt sich der Fiskus auch bei "haushaltsnahen Dienstleistungen" - etwa an den Ausgaben für die Putzhilfe, eine Pflegekraft, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmert, sowie Gartenpflege und Umzugsleistungen. Der Maximalbetrag liegt bei 20.000 Euro - 20 Prozent davon, also höchstens 4000 Euro, drücken die Steuerlast.

Tipps gegen private Finanzkrise
:Spar! Dich! Reich!

Billige Tricks? Vielleicht, aber sie läppern sich. 25 Tipps, wie Sie einfach und schnell viel Geld sparen - ein Überblick in Bildern.

Handwerker beschäftigen

Bei berufstätigen Müttern und Vätern erkennt das Finanzamt Betreuungskosten an - allerdings nur bis 6000 Euro. (Foto: Foto: dpa)

Wer einen Dachdecker beauftragt oder den Fliesenleger das Bad verschönern lässt, der kann für Handwerksarbeiten im Haushalt bis zu 6000 Euro im Jahr 2009 abrechnen. 20 Prozent davon, also maximal 1200 Euro zieht das Finanzamt direkt von der Steuerschuld ab. Wichtig ist: "Das Finanzamt akzeptiert nur die Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten", erläutert Lothar Siemers, Steuerberater bei Pricewaterhouse-Coopers (PwC). "Materialkosten werden nicht anerkannt." Rechnungen müssen noch vor Neujahr überwiesen werden - nur dann akzeptiert sie das Finanzamt noch für dieses Jahr. Übrigens: Den Steuervorteil gibt es nicht nur für Wohnungs- und Eigenheimbesitzer; auch Mieter können ihn geltend machen.

Kinderbetreuung abrechnen

Sind Mütter oder Väter berufstätig, erkennt das Finanzamt für jedes Kind Betreuungskosten bis 6000 Euro an. Zwei Drittel davon, also maximal 4000 Euro, können die Eltern als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen. Eine berufstätige Mutter, die für ihre Tochter 2400 Kindergartenbeitrag und 900 Euro Honorar für den Babysitter zahlt (zusammen 3300 Euro), kann also 2200 Euro absetzen. "Überweist sie Anfang Dezember den Kita-Beitrag für Januar von 200 Euro und 400 Euro für den Babysitter, erkennt das Finanzamt 400 Euro mehr an", erläutern die Fachleute der Stiftung Warentest.

Krankheitskosten bündeln

Wer bereits während des Jahres viel Geld in die Erhaltung seiner Gesundheit investiert hat, für den kann sich die Anschaffung einer neuen Brille oder eines Hörgeräts lohnen. Das Finanzamt beteiligt sich an außergewöhnlichen Belastungen - aber nur, wenn ein zumutbarer Betrag überschritten wurde. Dieser orientiert sich an mehreren Faktoren: am Jahreseinkommen, am Familienstand und an der Zahl der Kinder.

Die Stiftung Warentest rechnet vor: Ein Ehepaar mit zwei Kindern und 70.000 Euro Einkünfte im Jahr muss 2800 Euro selbst tragen. "Eine Zahnarztrechnung von 1000 Euro lohnt sich beim Finanzamt deshalb nur, wenn andere außergewöhnliche Belastungen dazukommen und die Grenze von 2800 Euro überschritten wird", so die Experten. "Andernfalls erhält der Zahnarzt sein Geld besser erst nächstes Jahr: Vielleicht überschreitet die Familie ja 2010 die zumutbare Belastung."

Geld für die Arbeit ausgeben

920 Euro erkennt das Finanzamt von sich aus generell bei jedem Arbeitnehmer als Werbungskosten an, die ihm durch seinen Beruf entstehen. Wer über diesem Pauschbetrag liegt - und das kann vor allem dann sein, wenn man einen etwas weiteren Anfahrtsweg zur Arbeit hat - sollte weitere Ausgaben geltend machen. Kursgebühren für eine Fortbildung, Bewerbungskosten, Ausgaben für Fachbücher und -zeitschriften, Büromaterial - all das drückt die Steuerlast. Auch die Anschaffung eines PCs oder eines Schreibtischs kann sich lohnen. Kostet das einzelne Teil mit Umsatzsteuer nicht mehr als 487,90 Euro, so schlägt der Preis 2009 voll zu Buche. "Es muss dann nicht über mehrere Jahre abgeschrieben werden", sagt Siemers.

Kindergeld retten

Sind erwachsene Kinder in Ausbildung, sollten Eltern darauf achten, dass die Kinder nicht zu viel verdienen. Denn liegen die Einkünfte des Nachwuchses über 7680 Euro im Jahr 2009, streicht der Staat das Kindergeld für 2009. Allerdings kann der Nachwuchs gegensteuern: "Lehrlinge können die gleichen Dinge als Werbungskosten geltend machen wie andere Arbeitnehmer", so PwC-Experte Siemers. So kann es sich lohnen, in diesem Jahr noch einen neuen PC oder Schreibtisch zu kaufen.

Mit der Schenkung noch warten

Wer daran denkt, seinen Geschwistern, Neffen oder Nichten einen größeren Geldbetrag, Aktien oder Immobilien zukommen zu lassen, der sollte damit besser noch bis zur Jahreswende warten. "Die neue Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, durch den die Erbschaftsteuer geändert werden soll", sagt Fachmann Siemers. "Und dies wird voraussichtlich zur Verbesserung der Situation für Geschwister und Geschwisterkinder führen." So ist geplant, die Steuersätze zu senken. Unklar ist aber noch, ob die Änderungen erst zum 1. Januar 2010 oder rückwirkend in Kraft treten. Siemers: "Abwarten kann sich also lohnen."

© SZ vom 07.12.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: