Reinfall bei der Geldanlage:"Keine ganz sichere Anlage gewünscht"

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Die Caritas klagt auf Schadenersatz, weil sie sich von der Commerzbank falsch beraten fühlt. Das Institut weist das zurück - und kontert mit einem Vorwurf, der wiederum bei der Caritas Fragen aufwirft.

Harald Freiberger

Aussage gegen Aussage im Verfahren des Caritasverbands Frankfurt gegen die Commerzbank: Das Geldhaus weist die Vorwürfe der Sozialeinrichtung zurück, sie sei von der Bank falsch beraten worden. Das geht aus der Klageerwiderung hervor, die der SZ vorliegt. Der katholische Verband klagt auf Schadensersatz von 277.000 Euro ( SZ vom 27. Januar). Dabei handelt es sich um den Verlust, den die Caritas bei der Anlage von 505.000 Euro erlitten hat. Das Geld stammte aus angesparten Gehältern von rund 30 Mitarbeitern für die passive Phase ihrer Altersteilzeit.

Die Commerzbank weist den Vorwurf der Falschberatung bei Caritas-Gelder zurück. (Foto: ap)

Das Gesetz schrieb ab 2005 vor, dass diese Ansprüche gegen Insolvenz geschützt werden müssen. Deshalb suchte der Caritasverband für rund eine Million Euro, die damals auf dem Konto waren, nach einer Anlage-Möglichkeit. "Für 505.000 Euro empfahl uns die Commerzbank einen Fonds namens ABS-Corent", sagt Stefan Ahrendt, der Verwaltungsleiter des Verbands.

Bei ABS-Fonds handelt es sich um Wertpapiere, die mit verbrieften Krediten hinterlegt sind. Ihr Wert brach in der Finanzkrise ab Mitte 2008 ein. Im Februar 2009 verkaufte der Caritasverband den ABS-Fonds mit einem Verlust von rund 50 Prozent. Für seinen Schaden von 277.000 Euro macht er die Commerzbank verantwortlich; sie habe auf die Risiken nicht hingewiesen.

Die Bank entgegnet in ihrer Klageerwiderung, sie habe "gar keine Aufklärungspflicht über die Risiken des ABS-Fonds" getroffen. Der Kläger, also Verwaltungschef Ahrendt, habe "über ausreichende Erfahrung verfügt, um diese Risiken selbst zu beurteilen". Beweis sei ein Vermögensverwaltung-Depot bei einer anderen Bank, das auch Aktien enthalten habe.

Zudem habe der Kläger im Beratungsgespräch "gerade keine ganz sichere Anlage gewünscht". Er habe einen ihm zunächst angebotenen sicheren Geldmarktfonds wegen der geringen Renditeaussichten zurückgewiesen. Erst daraufhin habe ihm die Bank den ABS-Fonds angeboten. Im Übrigen seien Ansprüche wegen möglicher Falschberatung ohnehin nach drei Jahren verjährt.

Ahrendt sagt darauf wiederum, er klage wegen vorsätzlicher Falschberatung, und diese verjähre nicht. In der Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht am 24. Mai will er als Beweis den Verkaufsprospekt vorlegen. In dem stehe: "Der ABS-Fonds hat eine überlegene Risiko-Ertrags-Relation."

© SZ vom 28.01.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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