Private Krankenversicherung:Worauf muss ich bei Vertragsschluss achten?

Lesezeit: 3 min

Wer eine private Krankenversicherung abschließen möchte, hat deutlich mehr zu bedenken als bei einer gesetzlichen Kasse. Jedes Tarifdetail muss einzeln ausgewählt werden. Sonst ist der gewünschte Schutz womöglich doch nicht gegeben.

Von Marina Engler

Eine private Krankenversicherung (PKV) kann einige Vorteile bringen (mehr dazu in diesem Ratgeber-Text), wie zum Beispiel die Finanzierung von Chefarztbehandlungen, Zahnersatz oder rezeptfreien Medikamenten. Damit diese Vorteile der PKV greifen, muss man die entsprechenden Klauseln im Vertrag festgelegt haben. Denn im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung bestimmt der Kunde die Konditionen bei der privaten Kasse selbst. Interessierte sollten sich zunächst überlegen, welche Leistungen sie in jedem Fall absichern wollen, und erst anschließend die Preise potenzieller Tarife miteinander vergleichen und den passendsten auswählen.

Eine Chefarztbehandlung ist beispielsweise nicht automatisch in jedem PKV-Tarif enthalten. Manche Leistungen, wie eine stationäre Psychotherapie oder häusliche Krankenpflege, die in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Standard gehören, werden in der PKV sogar nur äußerst selten finanziert. "Wer sich für eine private Krankenversicherung interessiert, sollte daher vor dem Preisvergleich einen genauen Blick auf die Leistungen der einzelnen Versicherer werfen", rät Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW.

Folgende fünf Kategorien sind entscheidend:

  • Ambulant: Welche Vorsorgeuntersuchungen werden finanziert? Bis zu welcher Höhe werden Arzneimittel (rezeptpflichtig und -frei) bezahlt? Finanziert die Kasse alternative Heilmethoden, wie Akupunktur oder Naturheilkunde? Wenn ja, bis zu welcher Höhe? Bezahlt die Kasse Hilfsmittel, wie Brillen, Hörgeräte oder Prothesen? Gibt es eine Deckelung? Finanziert die Kasse Heilmittel, wie Krankengymnastik oder Massagen? Wenn ja, bis zu welcher Höhe?
  • Stationär: Besteht freie Krankenhauswahl (inklusive Privatkliniken)? Bis zu welcher Höhe werden Chefarztbehandlungen übernommen? (Stiftung Warentest empfiehlt den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung.) Ist ein Ein- oder Zweibettzimmer garantiert? Will ich einen Krankentagegeld-Tarif abschließen?
  • Zahnbehandlung: Bis zu welcher Höhe werden Zahnbehandlungen übernommen? (Auch hier empfiehlt Stiftung Warentest den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung.) Bis zu welcher Höhe finanziert die Kasse Zahnersatz? Gibt es eine Deckelung in den ersten Jahren nach Abschluss? Bis zu welcher Höhe und welchem Alter werden kieferorthopädische Maßnahmen finanziert?
  • Psychotherapie und Kur: Bezahlt die Kasse eine ausreichend hohe oder unbegrenzte Anzahl an psychologischen Therapiesitzungen? Finanziert die Kasse auch Sitzungen bei Psychotherapeuten oder ausschließlich bei Ärzten? Bezahlt die Kasse eine stationäre Therapie? Muss und will ich einen zusätzlichen Kur-Tarif abschließen?
  • Sonstiges: Wo und wie lange gilt die Versicherung im Ausland? In welcher Höhe und Situation werden Fahrtkosten erstattet oder Hin- und Rücktransporte organisiert? Gibt es weitere Wünsche, wie die Finanzierung von häuslicher Krankenpflege oder Gesundheitskursen?

Achtung: Eine Pflegeversicherung muss zusätzlich für jede Person abgeschlossen werden. Die Prämie richtet sich nach dem individuellen Risiko.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema