Private Krankenkassen:Sparen - obwohl alles teurer wird

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Schock im Januar: Private Krankenversicherer haben ihre Tarife teils drastisch angehoben. Zeit für die Versicherten, sich zu wehren.

Caspar Dohmen

Schlechte Nachrichten für privat Krankenversicherte: Zahlreiche Privatkassen haben mit Jahresbeginn ihre Tarife erhöht. Viele müssen nun deutlich höhere Beiträge zahlen, manch einer mehr als 20 Prozent. Zeit für privat Versicherte, darüber nachzudenken, wie sie trotzdem sparen können.

Mit Jahresbeginn haben viele Privatkassen ihre Tarife erhöht. (Foto: Foto: dpa)

Muss ein privat Krankenversicherter die Prämienerhöhung akzeptieren?

Nein, jeder Versicherte kann grundsätzlich einen Widerspruch gegen die Prämienerhöhung seiner Gesellschaft einlegen.

Schließlich dürfen die Versicherer die Prämien nur aus bestimmten Gründen erhöhen, beispielsweise wegen medizinischer Fortschritte. Allerdings waren Versicherte nur selten erfolgreich mit einem Widerspruch. Manch ein Versicherer legte zwar erst vor Gericht seine Kalkulation offen. Doch häufig mussten die Kunden dann trotzdem den höheren Beitrag zahlen. Verbraucherschützer sehen hier nur wenig Sparpotential für Kunden.

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Lohnt sich ein Wechsel zu einer anderen privaten Krankenkasse?

Der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenkasse lohnt sich eher, wenn man jünger und gesünder ist. (Foto: Foto: dpa)

Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter mit einem günstigeren Angebot lohnt sich tendenziell, je jünger und gesünder der Versicherte ist. Dies liegt daran, dass die Tarife in der privaten Krankenversicherung individuell kalkuliert werden.

Je jünger und gesünder jemand ist, desto geringer ist der Beitragssatz, der für ihn kalkuliert wird. Für Ältere lohnt sich zudem ein Wechsel des Anbieters häufig nicht, weil sie ihre individuell angesparten Alterungsrückstellungen nicht oder nur in verringertem Umfang zu dem Konkurrenten mitnehmen können. Jedes Jahr zweigt ein Versicherer einen Teil der Prämie ab und legt sie in einem Sondertopf ab; dies soll hohe Prämiensteigerungen im Alter verhindern.

Muss der Krankenversicherer einem Wechsel in einen günstigeren Tarif zustimmen, den er anbietet?

Ja, jeder Verbraucher hat einen Rechtsanspruch auf einen Wechsel in solch günstigeren Tarif. Darauf machen die Anbieter ihre Kunden allerdings nur selten aufmerksam, weil sie dann weniger Geld verdienen. Das Nachsehen haben vor allem diejenigen Kunden, die in einem vergreisten Tarif sind. Davon spricht man, wenn der Tarif nach bestimmten Jahrgängen geschlossen wurde und deswegen keine jüngeren Versicherten mehr nachkommen.

Dadurch steigen die Prämien für diese Tarife in der Regel deutlich an. Wer entsprechend in einen "jüngeren Tarif" wechselt, der spart häufig Geld. Auch sonst bringt der Wechsel bei einem Anbieter selten Nachteile mit sich. So bleibt die Alterungsrückstellung eines Versicherten erhalten. Vor einem Wechsel sollte ein Versicherter sich allerdings genau das Leistungsspektrum anschauen, damit er das gewünschte Paket bekommt.

Kann ein privat Krankenversicherter seinen Tarif abspecken?

Eine private Krankenversicherung beruht auf einem Vertrag zwischen dem Versicherten und dem jeweiligen Assekuranzunternehmen. Hier sind grundsätzlich immer Änderungen an einer Versicherungspolice möglich, wenn sich beide Vertragsparteien darauf einigen.

So lassen sich beispielsweise die Prämien reduzieren, indem jemand bei einer stationären Krankenhausbehandlung vom Einzelzimmer auf ein Mehrbettzimmer wechselt. Auch andere Leistungen können Versicherte streichen. Entsprechend müssen sie im Bedarfsfall selbst die Kosten übernehmen.

Kann ein Versicherter seinen Selbstbehalt erhöhen?

Auch dies ist möglich. So können Versicherte beispielsweise die Kosten für die ambulante Behandlung drücken. Allerdings müssen sie entsprechend höhere Summen zahlen, wenn sie krank werden.

Wann kann man in den Standard- oder Basistarif wechseln?

Der Gesetzgeber hat die privaten Krankenversicherer dazu gezwungen, ihren Kunden solche Tarife anzubieten. So soll unter anderem verhindert werden, dass Menschen in wirtschaftlichen Nöten ihren Krankenversicherungsschutz verlieren.

Solche Tarife entsprechen weitgehend dem Leistungsspektrum einer gesetzlichen Krankenkasse. Wechseln können Versicherte allerdings erst ab dem 55. Lebensjahr. Unter Umständen können die Prämien für einen solchen Basistarif sogar noch halbiert werden, wenn bei dem Versicherten eine nachgewiesene Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts vorliegt.

Welche Möglichkeiten haben Versicherte mit einer privaten Zusatz- oder Ergänzungsdatei?

Sie sollten sich überlegen, ob sie tatsächlich diese zusätzlichen Leistungen benötigen. Diese Versicherungen decken eigentlich keine existentiellen Risiken ab, sondern zusätzliche Leistungen wie private Arztwahl im Krankenhaus oder eine höherwertigere Zahnarztversorgung. Deswegen kommt auch ihre Kündigung in Betracht.

Wann kann ein privat Versicherter in die gesetzliche Kasse wechseln?

Eine gesetzliche Kasse darf ehemals privat Versicherte nur dann wieder aufnehmen, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Jemand muss versicherungspflichtig werden, beispielsweise weil er seine selbständige Tätigkeit aufgibt und eine nichtselbständige Beschäftigung für mindestens zwölf Monate aufnimmt.

Zudem müssen die Wechselwilligen jünger als 55 Jahre alt und ihr Einkommen muss unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sein. Sie liegt in diesem Jahr bei einem Bruttoverdienst von monatlich 4162,50 Euro.

© SZ vom 19.01.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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