Neuregelung von Hartz IV:Nullrunde für Kinder

Lesezeit: 2 min

Das Bundesverfassungsgericht war in seinen Vorgaben zur Hartz-IV-Neuregelung sehr deutlich - über einige Passagen des Karlsruher Urteils geht die Regierung hinweg.

Felix Berth und Wolfgang Janisch

Das Urteil des Verfassungsgerichts vom Februar 2010 war zurückhaltend, als es um Beträge in Euro und Cent ging. So verzichteten die Richter stets darauf, Geldbeträge zu nennen, um nicht als "Ersatzgesetzgeber" beschimpft zu werden. Doch an einer Stelle waren die obersten Richter kurz davor, konkret zu werden: bei den Bedürfnissen von Kindern. Denn das, was sie in der Praxis des deutschen Sozialstaats entdeckten, hielten sie für einen Verstoß gegen die Menschenwürde.

Die Proteste nutzten nichts, die Kinder gehen bei der Hartz-IV-Neuregelung leer aus. (Foto: dpa)

Die Kritik der Richter begann schon bei der Berechnung der Kinder-Regelsätze. "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen", hieß es im Urteil; ihr Bedarf habe sich an dem auszurichten, "was für die Persönlichkeitsentfaltung eines Kindes erforderlich ist". Der Gesetzgeber habe jegliche Ermittlungen hierzu unterlassen und stattdessen "eine freihändige Setzung" vorgenommen. Ein solches Verfahren sei verfassungswidrig.

Dieser klaren Ansage konnte sich Arbeitsministerin Ursula von der Leyen nicht entziehen. Sie musste in den vergangenen Monaten eigenständige Kinder-Regelsätze errechnen lassen, die sie an diesem Montag im Detail vorstellen wird. An dieser Stelle kann die CDU-Ministerin deshalb darauf verweisen, die Vorgaben der Richter erfüllt zu haben.

Schwieriger dürfte es werden, das Gleiche für eine andere Passage des Urteils zu behaupten. Darin stellten die Richter mit Blick auf Schulkinder fest, dass deren finanzielle Situation untragbar sei: "Ein zusätzlicher Bedarf ist bei schulpflichtigen Kindern zu erwarten", schrieben die Richter. "Notwendige Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten gehören zu ihrem existentiellen Bedarf." Ohne Deckung dieser Kosten drohe ihnen "der Ausschluss von Lebenschancen". Es bestehe sogar die Gefahr, dass sie später daran scheitern würden, "ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können". Diese Passage ist von der expliziten Forderung "mehr Geld für Schulkinder in Hartz-IV-Familien" nicht mehr weit entfernt. Ursula von der Leyen dürfte es gerade mit Blick auf diesen Teil des Urteils schwer haben, die Nullrunde für Kinder zu verteidigen, die sie am Sonntag angekündigt hat.

Mit Unverständnis quittierten die Richter seinerzeit auch den Umstand, dass Ausgaben aus der Abteilung Bildungswesen ebenso wenig in die Berechnung der Regelsätze eingeflossen waren wie die Position "außerschulischer Unterricht in Sport und musischen Fächern". Hier wird die Ministerin wohl verbesserte Berechnungen vorlegen; außerdem kann sie auf ihr geplantes "Bildungspaket" aus Sach- und Dienstleistungen verweisen - auch wenn es dabei ein Terminproblem geben dürfte: Die Karlsruher Richter verlangten schnelle Korrekturen; der Gesetzgeber habe dafür nur bis zum 1. Januar 2011 Zeit. Bis dahin wird der neue Regelsatz vielleicht sogar verabschiedet sein. Dass von der Leyens "Bildungspaket", eventuell mit Chipkarten für Familien, so schnell entstehen wird, ist eher zweifelhaft.

Immerhin kann sich die Arbeitsministerin darauf berufen, dass dieses Prinzip, nicht alle Bedürfnisse mit Geld zu befriedigen, von den obersten Richtern explizit akzeptiert wurde. Sie urteilten, eine Entscheidung darüber gehöre zur Freiheit des Gesetzgebers: "Ob er das Existenzminimum durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen sichert, bleibt grundsätzlich ihm überlassen."

Wegen all dieser Punkte ist abzusehen, dass die Hartz-IV-Pläne der Bundesregierung demnächst wieder vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Und die Reformer um Ursula von der Leyen können nicht sicher sein, dass ihr Gesetz in allen Facetten Bestand haben wird.

Das Karlsruher Urteil vom Februar 2010 schuf ein neues "Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums" - mit einem solch mächtigen Rechtssatz lassen sich Gesetze wie das jetzt geplante zur Reform von Hartz IV pulverisieren. Noch leichter wird das, wenn

die Bundesregierung manche Passagen des Karlsruher Urteils mit einer gewissen Lässigkeit betrachtet hat, wie es diesmal bei dem Bedarf der Kinder geschehen ist.

© SZ vom 27.09.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: