Nach BGH-Urteil zu Bearbeitungsgebühren:Banken drücken sich vor Rückerstattung

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Viele Banken verschleppen die Umsetzung des BGH-Urteils zu den Bearbeitungsgebühren - oder drücken sich ganz. (Foto: Stefan Dimitrov/SZ)

Eigentlich müssten die Finanzinstitute Gebühren zurückzahlen. Doch viele Institute halten ihre Kunden hin - oder veräppeln sie komplett.

Von Harald Freiberger, Frankfurt

Das Urteil ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: Banken hätten Kosten auf Darlehensnehmer abgewälzt für Tätigkeiten, die sie selbst erbringen müssten, hätten Kunden unangemessen benachteiligt. Und "Bearbeitungsentgelte" für Verbraucherkredite, die über die Zinsen hinaus verlangt wurden, seien unwirksam und könnten zurückgefordert werden. Die Worte stammen von Ulrich Wiechers, dem Senatsvorsitzenden des Bundesgerichtshofs. Noch nie sind Banken höchstrichterlich so abgewatscht worden.

Acht Wochen sind seit dem Urteil vom 13. Mai vergangen. Genug Zeit, um die Dinge zu regeln, könnte man meinen. Zumal es kaum mehr offene Fragen gibt. Die Banken kommen nicht darum herum, zumindest jene Kunden zu entschädigen, die nach dem 1. Januar 2011 einen Ratenkreditvertrag abgeschlossen haben.

Doch weit gefehlt: Manche Kreditinstitute wie Deutsche Bank oder Hypo-Vereinsbank haben ihre Kunden inzwischen zwar anstandslos entschädigt. Doch viele andere Geldhäuser halten die Geschädigten weiter hin und versuchen, Zeit zu schinden. "Die Banken sind sich für keine Ausrede zu schade", resümiert Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Trotz Urteil geht die Verzögerungstaktik weiter

Allein in Sachsen luden Betroffene 5000 Formulare herunter, mit denen sie die Gebühr zurückfordern können; bei anderen Verbraucherzentralen waren es ähnlich viele. Rund 1000 Beratungsgespräche haben die Verbraucherschützer bundesweit in der Angelegenheit geführt. "Es ist alles andere als ein Selbstläufer, den Verbrauchern wird die Zahlung weiterhin verweigert", sagt Heyer. Über Jahre hielten Banken ihre Kunden mit dem Hinweis hin, es gebe kein höchstrichterliches Urteil. Nun, da dieses Urteil da ist, geht die Verzögerungstaktik weiter.

Nach Schätzungen von Verbraucherorganisationen sind mehrere Zehntausend Bankkunden in Deutschland betroffen. Die Finanzinstitute verlangten über Jahre pauschale Bearbeitungsentgelte von ein bis drei Prozent der Kreditsumme. Bei einem Ratenkredit über 20 000 Euro betrug die Gebühr demnach bis zu 600 Euro. Die Verbraucherzentralen ermittelten aus knapp 1000 Fällen ein durchschnittliches Entgelt von 386 Euro; in einzelnen Fällen waren es auch mehr als 1500 Euro. Experten gehen davon aus, dass die Banken mindestens einen zweistelligen Millionenbetrag zurückzahlen müssen.

Doch manche Banken versuchen zu blocken, wo es geht. "Nach dem Motto ,Zeit ist Geld' wurde vielen Kreditnehmern mitgeteilt, dass man die Urteilsbegründungen abwarte und danach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkäme", sagt Verbraucherschützerin Heyer.

Mit neuen Formulierungen versuchen sich die Banken zu drücken

Die Santander Consumer Bank habe Verbraucher etwa mit dem Argument hingehalten, das Bearbeitungsentgelt sei individuell ausgehandelt worden, es handle sich um keine vom Gericht monierte pauschale Gebühr. Auch andere Banken hätten so argumentiert. Die Targobank führte den Begriff "laufzeitunabhängiger Individualbeitrag" ein, die Kreissparkasse Schwalm-Eder sprach in einem Brief an einen Kunden davon, das Entgelt habe "in seiner Ausgestaltung einen zinsähnlichen Charakter".

Mit solchen Formulierungen versuchen die Banken, dem Urteil zu entkommen. "Dabei ist schon seit der Urteilsverkündung vom 13. Mai klar, dass das Argument, die Gebühr sei individuell ausgehandelt worden, nicht zum Erfolg führen kann", sagt Heyer. Die inzwischen veröffentlichten Urteilsbegründungen über beide verhandelten Fälle unterstrichen dies.

Ein anderes Argument führte die Von-Essen-Bankgesellschaft an: Es handle sich nicht um einen Ratenkredit, sondern um eine Immobilienfinanzierung. Auch das hält die Verbraucherzentrale nicht für stichhaltig. "Maßgeblich ist, dass auch Immobiliendarlehen ein Verbraucherdarlehen sein können", sagt Heyer.

Auf Kompromisse sollten Kunden nicht eingehen

Schließlich gibt es noch den Einwand, die Forderung sei verjährt. Das ist allerdings längst nicht geklärt. Sicher ist bisher, dass Verträge, die nach dem 1. Januar 2011 geschlossen wurden, noch nicht verjährt sind; für sie kann das Entgelt auf jeden Fall zurückgefordert werden. Was mit älteren Verträgen ist, hat der Bundesgerichtshof nicht entschieden. Dazu gibt es am 28. Oktober ein weiteres Urteil.

Die Richter können dann auch eine Verjährungsfrist von zehn Jahren ansetzen. "Verbraucher mit Verträgen aus dem Jahr 2010 und früher können weiter auf Erstattung hoffen", sagt Heyer. Deshalb sei bei Banken Vorsicht geboten, die einen Kompromiss anbieten, wonach Kunden nur einen Teil des Geldes zurückbekommen und auf weitere Rechte verzichten sollen.

Typisch ist der Fall einer SZ-Leserin, die bei der Berliner Sparkasse einen Ratenkredit über 11 000 Euro abschloss und dafür ein Entgelt von 316 Euro zahlte. In einem Brief schrieb die Bank, das Urteil beziehe sich auf eine "abweichend formulierte Klausel und ist auf unser Vertragsverhältnis nicht anwendbar". Aus "Kulanzgründen" sei man aber bereit, die Hälfte des Entgelts zu erstatten.

Verbraucherschützerin Heyer warnt davor, auf solche Angebote einzugehen. "Es handelt sich nicht um Kulanz, im Gegenteil", sagt sie. Es gebe keinen Rechtsgrund, die vollständige Rückzahlung zu verweigern. Heyer rät Kunden, die von ihren Banken immer noch hingehalten werden, sich an den Ombudsmann der Banken oder an einen Fachanwalt zu wenden.

© SZ vom 16.07.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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