Mehr Schutz für Anleger und Firmen:Hürden für Spekulanten

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Die Pläne der Regierung für eine schärfere Finanzmarktregulierung werden konkret - vor allem die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin könnte mehr Kompetenzen erhalten.

Claus Hulverscheidt, Berlin

Die Bundesregierung will als Lehre aus der Finanzkrise hochspekulative Kapitalgeschäfte eindämmen, den Anlegerschutz ausbauen und Firmen besser gegen Angriffe aggressiver Investoren schützen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit intern diskutiert. Er sieht unter anderem das Verbot ungedeckter Aktien-Leerverkäufe vor.

Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus der Krise, sie will hochspekulative Kapitalgeschäfte eindämmen. Das Foto zeigt die Börse in Tokio. (Foto: Foto: dpa)

Ziel des Gesetzes ist es nach Informationen der Süddeutschen Zeitung, die Vorschriften für Banken und Investmentfonds so zu straffen, dass Bürger und Unternehmen Stück für Stück wieder Vertrauen in die Kapitalmärkte gewinnen. Dieses Vertrauen war durch die Krise und die sich anschließende Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe nachhaltig erschüttert worden.

Neue Registrierungs- und Sanktionsmöglichkeiten

Anders als in früheren Fällen liegt der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs diesmal nicht auf der Verbesserung individueller Anlegerrechte, sondern auf einer schärferen staatlichen Beaufsichtigung einzelner Marktsegmente und der dort tätigen Akteure. Dazu werden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) neue Registrierungs- und Sanktionsmöglichkeiten eröffnet.

Wichtigster Einzelpunkt ist das Verbot sogenannter ungedeckter Leerverkäufe. Bei solchen Transaktionen veräußern Banken oder Fonds Aktien, die sie gar nicht besitzen, mit dem Ziel, den Börsenkurs zu drücken und die Papiere dann günstig einzukaufen. Geht die Rechnung auf, verdienen die Spekulanten ohne nennenswerten Kapitaleinsatz viel Geld - und zwar umso mehr, je mehr die entsprechende Aktie an Wert verliert. Solche Geschäfte können aus Sicht der Bundesregierung nicht nur das betroffene Unternehmen in den Ruin treiben, sondern auch die Stabilität der Finanzmärkte unterminieren.

Deshalb will die Koalition zusätzlich zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe auch gedeckte Leerverkäufe stärker reglementieren. Dabei leiht sich die Bank oder der Fonds die entsprechenden Aktien, um dann auf einen Kursverfall zu wetten. Künftig müssen sämtliche Netto-Leerverkaufspositionen der Bafin gemeldet und in einem zweiten Schritt sogar veröffentlicht werden. Dadurch wird ersichtlich, ob und in welchem Umfang ein Hedgefonds oder eine Bank gegen eine Firma spekuliert.

"Anschleichen" nicht mehr möglich

Darüber hinaus will die Regierung Betriebe besser davor schützen, dass sich Finanzinvestoren und andere professionelle Kapitalanleger unbemerkt an das Unternehmen "anschleichen". Dazu werden neue Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten eingeführt, die auch dazu beitragen sollen, dass starke Kursschwankungen einer Aktie, die bisher für viele Marktteilnehmer kaum erklärlich waren, nachvollziehbar werden.

Um auch die Privatanleger besser zu schützen, soll die Bafin den sogenannten grauen Kapitalmarkt schärfer überwachen. Dieser Markt wird bisher staatlich kaum kontrolliert, entsprechend häufig werden dort Produkte angeboten, die angeblich Spitzenrenditen sowie Steuervorteile bieten, in Wahrheit aber häufig darauf abzielen, den Anleger um sein eingesetztes Kapital zu bringen.

Künftig sollen für die Anbieter solcher Produkte die gleichen Anlegerschutzvorschriften gelten wie im geregelten Markt. Auch sollen die bisher üblichen kurzen Sonderverjährungsfristen für Schadenersatzansprüche entfallen. Darüber hinaus werden alle Anlageberater und Vertriebsmanager namentlich bei der Bafin registriert.

Bußgelder und schärfere Regeln

Beschwert sich ein Anleger über eine aus seiner Sicht falsche Produktberatung, muss dies ebenfalls der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Stellt sich heraus, dass die Beratung tatsächlich mangelhaft war, weil zum Beispiel hohe Provisionszahlungen verschwiegen wurden, kann die Bafin Bußgelder verhängen.

Auf erheblich schärfere Regeln müssen sich auch die Anbieter offener Immobilienfonds einstellen. Sie stehen derzeit unter Beschuss, weil viele von ihnen ihr Versprechen, dem Kunden seine Einlage jederzeit zurückzuzahlen, mangels Liquidität zumindest zeitweise nicht einhalten konnten. Derzeit ist ein Fondsvermögen von neun Milliarden Euro betroffen, das entspricht zehn Prozent des Gesamtmarkts.

Um Schieflagen zu verhindern, soll es künftig Mindest-Halte- und -Kündigungsfristen für Fondsanteile geben, die dem Management eine bessere Liquiditätssteuerung erlauben. Bestehen die Zahlungsprobleme dennoch fort, soll der Fonds geordnet abgewickelt werden.

© SZ vom 03.05.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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